Gesetzentwurf Bundesjustizministerium
Beschlussfassungen außerhalb von Präsenzveranstaltungen sollen bis Ende 2021 möglich bleiben
Das Bundesjustizministerium will die aus Anlass der Corona-Pandemie getroffenen Regelungen u.a. Beschlussfassungen außerhalb von Präsenzveranstaltungen (Umlaufbeschlüsse oder online Versammlungen) per Verordnung bis Ende 2021 verlängern.
So soll die Handlungsfähigkeit von Unternehmen, Vereinen und Stiftungen gesichert werden. Sie sollen weiterhin in der Lage sein, im Falle fortbestehender oder erweiterter Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten Beschlussfassungen vorzunehmen und damit handlungsfähig zu bleiben. Es sei derzeit nicht absehbar, ob sich das Infektionsgeschehen insbesondere in den Wintermonaten 2020 und 2021 erneut ausweiten wird. Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Länder und Verbände können bis 25.09.2020 Stellung nehmen.