22. September 2020

Gesetzentwurf Bundesjustizministerium

Beschlussfassungen außerhalb von Präsenzveranstaltungen sollen bis Ende 2021 möglich bleiben

Das Bundesjustizministerium will die aus Anlass der Corona-Pandemie getroffenen Regelungen u.a. Beschlussfassungen außerhalb von Präsenzveranstaltungen (Umlaufbeschlüsse oder online Versammlungen) per Verordnung bis Ende 2021 verlängern.

So soll die Hand­lungs­fä­hig­keit von Un­ter­neh­men, Ver­ei­nen und Stif­tun­gen ge­si­chert wer­den. Sie sollen weiterhin in der Lage sein, im Falle fortbestehender oder erweiterter Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten Beschlussfassungen vorzunehmen und damit handlungsfähig zu bleiben. Es sei derzeit nicht absehbar, ob sich das Infektionsgeschehen insbesondere in den Wintermonaten 2020 und 2021 erneut ausweiten wird. Der Re­fe­ren­ten­ent­wurf ist noch nicht in­ner­halb der Bun­des­re­gie­rung ab­ge­stimmt. Län­der und Ver­bän­de kön­nen bis 25.09.2020 Stel­lung neh­men.

Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministerium

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