17. Mai 2024

Amtsangemessene Alimentation

Besoldung in Hamburg in den Jahren 2020/21 verfassungswidrig – Vorlage an BVerfG

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg ist die Beamten- und Richterbesoldung in Hamburg in den Besoldungsgruppen A 7 - 15 sowie R 1 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen.

Das Verwaltungsgericht hat nach mündlicher Verhandlung daher fünf Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob die Regelungen mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind.

Abstandsgebot verletzt

Das VG vertritt die Ansicht, die Besoldung in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 10 wahre in den Jahren 2020 und 2021 - insbesondere auch unter Berücksichtigung der für das Jahr 2021 gewährten Angleichungszulage - nicht den erforderlichen Mindestabstand zur Höhe der Grundsicherung. In den höheren Besoldungsgruppen wie auch in der Besoldungsgruppe R 1 sei dies aufgrund des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen ein erhebliches Indiz für ihre Verfassungswidrigkeit. Darüber hinaus sei der Nominallohnindex in Hamburg in den zurückliegenden 15 Jahren erheblich stärker gestiegen sei als die Hamburger Besoldung.

Tariftreue kein Grund

Die Kammer folge nicht den Ausführungen des Besoldungsgesetzgebers, dass der Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten unter anderem auf Grund der gebotenen Tariftreue innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) „sehr enge Grenzen“ gesetzt seien.

8000 Klagen anhängig

Die Musterverfahren betreffen die Besoldung von aktiven Beamtinnen und Beamten mit einer Besoldung nach den Besoldungsgruppen A 7, A 8, A 9, A 12 und A 15 sowie von aktiven Richterinnen und Richtern mit einer Besoldung nach der Besoldungsgruppe R 1 in den Jahren 2020/21. Insgesamt sind bei dem VG Hamburg etwa 8000 Klagen anhängig, mit denen die Feststellung begehrt wird, dass die Besoldung beziehungsweise das Ruhegehalt verfassungswidrig zu niedrig ist.

Weitere Einzelheiten werden sich aus der Begründung der Vorlagebeschlüsse ergeben, die derzeit noch nicht vorliegen. Gegen die Vorlagebeschlüsse steht der Freien und Hansestadt Hamburg kein Rechtsmittel zu.

 

Quelle

Justiz Portal Hamburg, Mitteilung vom 8. Mai 2024:

Verwaltungsgericht Hamburg: Besoldung in Hamburg in den Jahren 2020/21 verfassungswidrig

VG Hamburg, Az. 20 B 14/21, 20 B 223/21, 20 B 2157/21, 20 B 4571/21, 20 B 6288/21, 20 B 14/24

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