16. April 2024

Amtsangemessene Alimentation

Besoldungsgesetzentwurf nach 2. Kabinettsdurchgang auf dem Weg zum Landtag

Wie die Thüringer Staatskanzlei (TSK) mitteilte, sieht der entsprechend heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf vor allem die Anpassung der Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter durch eine zeitgleiche und systemgerechte Umsetzung der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 vor und gewährleistet aus Sicht der Thüringer Landesregierung durch weitere besoldungsrechtliche Maßnahmen zugleich eine verfassungsgemäße Alimentation in den Jahren 2024 und 2025.

Wie die TSK in ihrer Information weiter ausführte, seien bei der Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter die strukturellen Unterschiede zwischen dem Tarifvertrags- und dem Besoldungsrecht zu beachten. Im Ergebnis wird daher unter Umrechnung des in der Tarifeinigung vorgesehenen Sockelbetrags in Höhe von 200 Euro in eine lineare Erhöhung und Anrechnung der bereits zum 1. Januar 2023 im Vorgriff auf das Tarifergebnis erfolgten linearen Erhöhung um 3,25 Prozent, die Besoldung zum 1. November 2024 um 1,462 Prozent, angepasst. Eine weitere Anpassung um 5,5 Prozent erfolgt sodann zum 1. Februar 2025. Darüber hinaus erhalten die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise eine Sonderzahlung im Jahr 2024. Diese erfolgt unter Anrechnung der bereits im Jahr 2023 gewährten Sonderzahlungen.

Mit dem heutigen Kabinettbeschluss sind damit die Weichen gestellt, dass der Gesetzentwurf Ende April 2024 in den Thüringer Landtag eingebracht werden kann. 

Quelle:

TSK Medieninformation 53/2024 vom 16. April 2024

zurück