07. Dezember 2020

Haushalt 2021

BSBD fordert dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Beschäftigten im Justizvollzug

In einer aktullen Pressemitteilung unseres Mitgliedsverbands der Gewerkschaft Strafvollzug (BSBD Thüringen) geht hervor, dass aus dem Personalkonzept für den Justizvollzug und der damit verbundenen Personalberechnung, der Justizvollzug nicht über die erforderliche Personalausstattung verfügt, obwohl die gesetzliche Verpflichtung (§ 108 Absatz 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch) besteht, die Anstalten mit dem erforderlichen Personal auszustatten.

Zu der latenten, über mehrere Jahre andauernden unzureichenden Personalausstattung kommt die über bloße  Lippenbekenntnisse nicht hinausgehende Wertschätzung für die berufliche Tätigkeit im Justizvollzug durch die Landespolitik. Die Mehrheit der Bediensteten im Justizvollzug gehört zur Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes und damit eher zu den unteren Einkommensgruppen. Sie arbeiten im unausgesetzten Wechselschichtdienst, natürlich auch an Wochenenden und Feiertagen. Die Bediensteten sind in der überwiegenden Zeit ihres Dienstes für bis zu 30 Gefangene zuständig. Dabei handelt es sich um schwierige, teilweise schwerkriminelle und psychisch auffällige Menschen unterschiedlicher Nationalitäten mit multiplen Problemen.

Lesen Sie hier die vollständie Pressemeldung.

Mehr zum Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands Gewerkschaft Strafvollzug (BSBD Thüringen) erhalten Sie hier.

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