26. Oktober 2020

EKR 2020 | Tarifeinigung mit Bund und Kommunen

Corona-Kompromiss im öffentlichen Dienst | Konsequenzen für den Beamtenbereich

  • Foto: Friedhelm Windmüller
    Die Verhandlungsführer erläutern das Ergebnis den Medien, v.l.n.r.: Ulrich Mädge (VKA), Horst Seehofer (Bund), Frank Werneke (ver.di), Ulrich Silberbach (dbb)

„Das ist der Corona-Kompromiss. Wir haben mit diesem Abschluss das aktuell Machbare erreicht“, bilanzierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 25. Oktober 2020 in Potsdam die Tarifeinigung mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen.

„Die Arbeitgeber haben den Handlungsbedarf im Krankenhaus- und Pflegebereich anerkannt und vor allem durch die Einführung der Pflegezulage, die Erhöhung von Intensiv- und Wechselschichtzulagen sowie des Samstagszuschlags endlich wichtige erste Schritte hin zu einer wertschätzenden und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähigen Bezahlung gemacht“, so Silberbach.

Bei anderen Leistungsträgern des öffentlichen Dienstes, etwa in Ordnungsämtern, Jobcentern oder der allgemeinen Verwaltung war diesmal nicht mehr durchzusetzen, erklärte der dbb Chef. „Darum war besonders wichtig, die von den Arbeitgebern geforderte dreijährige Laufzeit zu verhindern. Mittelfristig müssen wir für den ganzen öffentlichen Dienst die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt und die Mitarbeitermotivation verbessern. Diese beiden Themen werden in der nächsten Runde Anfang 2023 - wenn die Corona-Krise hoffentlich längst Geschichte ist - eine zentrale Rolle spielen.“

Auf zwei aus Gewerkschaftssicht wichtige Erfolge dieses Abschlusses wies Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, vor der dbb Bundestarifkommission hin: „Wir haben die schrittweise Arbeitszeitangleichung Ost an West ab 2022 durchsetzen können und beim Thema ‚Arbeitsvorgang‘ Verschlechterungen bei der Eingruppierung verhindert. Das sind zwei wesentliche strukturelle Erfolge für uns.“

„Wir gehen davon aus,“ so dbb Chef Silberbach abschließend, „dass dieser Tarifabschluss wie in den vorhergehenden Runden zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen wird.“

Die wesentlichen Bestandteile der Tarifeinigung

Lineare Erhöhung ab 1.4.2021 um 1,4% (mind. 50€, Azubis 25€) und ab 1.4.2022 um 1,8% (Azubis 25€), Laufzeit 28 Monate

Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5% (für E1-8)

Eine einmalige Corona-Sonderzahlung (E1-8 600€, E9-12 400€, E13-15 300€, Azubis VKA 225€, Azubis Bund 200€)

Eine monatliche Pflegezulage für alle Beschäftigten der P-Tabelle (1.3.2021 70€, 1.3.2022 nochmal 50€, insgesamt 120€)

Absenkung der Arbeitszeit Ost auf das West-Niveau in zwei Schritten von 40 Stunden auf 39,5 (Januar 2022) und 39 Stunden (Januar 2023)

 

Konsequenzen für den Beamtenbereich

„Die Übertragung des Volumens des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes ist ein ganz zentraler Teil dieser Einkommensrunde“, betont der Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer am 26. Oktober 2020 in Berlin.

„Deshalb haben wir Bundesinnenminister Seehofer umgehend aufgefordert, das Volumen der Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen. Diese Einkommensrunde ist erst beendet, wenn die Bundesbeamten beteiligt werden.“

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat dazu mittlerweile erklärt, dass - wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart - der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen werden soll. Dies wird in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren des Bundes durch Erlass eines Bundesbesoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetzes erfolgen, das sicher die Besoldungsanpassung für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ab dem 1. April 2021 um 1,4 %, mindestens aber um 50 Euro, und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 % enthalten wird.

Daneben, so Friedhelm Schäfer weiter „gilt es nun, wichtige Fragen wie die Umsetzung und Netto-Zahlbarmachung der Corona-Sonderzahlung und die Anhebung der Anwärterbezüge zu regeln. Vor allem aber ist für den Beamtenbereich auch über die dringend notwendige und langjährig überfällige Abschaffung – jedenfalls jedoch Rückführung – der Sonderbelastung der einseitig erhöhten Arbeitszeit nur für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte zu reden. Hier muss endlich mit dieser Einkommensrunde ein Einstieg geschaffen werden. Wir brauchen keine Zeitachse wie bei der Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit im Tarifbereich, um zumindest mit einem Einstieg zu beginnen.“

zurück