27. Dezember 2023

Jahreswechsel

Das ändert sich 2024

Neues Jahr – neue Gesetze? Oftmals kommen mit dem Jahreswechsel viele neue Regeln, Richtlinien und Änderungen auf die Menschen zu. Was ab dem Jahr 2024 neu geregelt ist – hier ein Kurzüberblick.

Änderungen ab 2024 beim Personalausweis und Reisepass

Bei Reisepass und Ausweis gibt es eine Neuerung, die denjenigen betrifft, der ab November 2024 eines der sogenannten „hoheitlichen Dokumente“ neu beantragt: Ab dem 1. November 2024 wird es den Herstellern dieser Dokumente erlaubt sein, diese direkt an die Meldeanschrift der antragstellenden Person zu senden. Der Besuch bei einer Behörde fällt somit weg.

Preis bei Kfz-Versicherungen steigen

Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen 2024 um mindestens 10 Prozent. Grund dafür ist vor allem, dass die Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation gestiegen sind. Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen, lohnt sich dennoch wegen des harten Wettbewerbs. Steigen die Preise, haben Verbraucher:innen ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.

Neuerung bei Kfz-Zulassung ab 2024: Blackbox im Auto wird zur Pflicht

Mitte des Jahres, ab dem 7. Juli 2024, tritt zudem eine neue Regelung in Kraft, die alle neu zugelassenen Fahrzeuge betrifft: Laut einer neuen EU-Verordnung ist dann die Blackbox im Auto Pflicht. Diese zeichnet Daten auf, um im Fall der Fälle den Unfall besser rekonstruieren zu können.

Da er in den USA schon seit längerer Zeit verpflichtend ist, haben viele Export-Modelle in Europa auch schon die Speichergeräte an Bord. Außerdem haben auch viele Modelle von großen Automarken wie VW, BMW oder Audi schon seit längerer Zeit die Black Box an Bord. Auch Tesla, Toyota und andere ausländische Marken verbauen die Black Box bereits in ihren Fahrzeugen.

Höhere Spritpreise durch CO₂-Steuer

Durch die CO₂-Bepreisung fossiler Brennstoffe wird Tanken und Heizen schrittweise teurer. Am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Sie beträgt statt bisher 30 Euro dann 40 Euro pro Tonne. Das bedeutet, dass sich Benzin und Diesel an der Tankstelle dadurch um etwa drei Cent pro Liter verteuern. Die bereits 2022 erhöhte Entfernungspauschale bleibt: Pendler bekommen 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer.

Winterreifen: Alpine-Symbol wird Pflicht

Ab dem 1. Oktober 2024 werden nur noch Reifen als Winterreifen anerkannt, die das "Alpine-Symbol" tragen. Es besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. Das gilt auch für Ganzjahresreifen. Ab diesem Datum dürfen bei winterlichen Straßenbedingungen keine Reifen mehr gefahren werden, die lediglich eine "M+S"-Kennzeichnung tragen.

Sachversicherungen heben Prämien an

Im Bereich der Hausrat- oder Gebäudeversicherungen werden für das kommende Jahr ebenfalls Preissteigerungen erwartet. Ein Grund sind die immer noch hohen Kosten der Versicherer durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Zudem fallen durch die hohe Inflation Handwerks-, Material- und Baukosten im Schadenfall höher aus.

Regelsätze beim Bürgergeld steigen

Ab Januar 2024 bekommen Verbraucher:innen , die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene bekommen 61 Euro mehr. Der Satz steigt damit auf 563 Euro pro Monat. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es statt vormals 420 Euro dann 471. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren erhöht sich der Satz von 348 Euro auf 390 Euro, für Kinder bis zum 6. Geburtstag von 318 auf 357 Euro.

Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei – höherer Kinderfreibetrag

Ab dem 1. Januar 2024 bleibt mehr "Netto" vom "Brutto". Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt für Ledige von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Bei Verheirateten liegt er am 1. Januar 2024 bei 23.208 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleibt Ihr Einkommen demnach steuerfrei.

Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angehoben. Dieser beträgt ab 1. Januar 2024 6.384 Euro (je Kind für beide Elternteile), 2023 waren das 6.024 Euro. Bei getrennten Eltern wird der halbe Freibetrag (3.192 Euro) angesetzt.

Kinderkrankengeld

Gesundheitsminister Karl Lauterbach möchte berufstätigte Eltern entlasten, die ein krankes Kind zuhause haben. Künftig soll der Arztbesuch für das Attest erst ab dem vierten Krankheitstag notwendig sein. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern beantragen es bei der Krankenkasse.

Außerdem sollen Eltern 2024 und 2025 15 Tage statt wie vor der Pandemie zehn Arbeitstage pro Kind (bis zum zwölften Lebensjahr) Kinderkrankengeld beziehen können, Alleinerziehende 30 Arbeitstage statt wie bisher 20.  Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent erhöht. Der neue Zusatzbeitrag ist so hoch wie noch nie.

Mindestlohn: Mehr Geld in vielen Branchen

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Allen Beschäftigten muss mindestens der Mindestlohn gezahlt werden. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmer:innen mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber. Bei diesen wirkt sich das Plus auch auf die Verdienstgrenze aus: Weil die Erhöhung des Mindestlohns und die Minijob-Obergrenze seit Oktober 2022 aneinander gekoppelt sind, erhöht sich die Verdienstgrenze dann von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.

Erwerbsminderungsrente

Auch Rentner können sich freuen: Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sollen ab 2024 mehr Geld erhalten. Wie viel das ist, hängt jedoch vom Renteneintritt ab. Für Renten, die zwischen 2001 und Juni 2014 begonnen haben, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent​. Wer die Rente erstmals zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Die Rentenversicherung prüft, wer davon profitiert und zahlt den Zuschlag ohne Antragstellung aus. Ein Antrag ist nicht nötig.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das bereits den Bundesrat passiert hat, verdoppelt die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Dadurch erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten nach Experteneinschätzung auf 13,8 Millionen Personen. Zudem erleichtert das Gesetz die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers: Der Steuerfreibetrag steigt von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro.

Arbeitszeiterfassung

Laut einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau erfasst wird. Er sieht vor, dass die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland elektronisch aufgezeichnet wird. Tarifparteien können jedoch Ausnahmen vereinbaren. Auch Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeiter sind ausgenommen. Das Gesetz sollte längst verabschiedet sein, lässt aber noch auf sich warten.

Ab 1. Januar 2024 gilt das Gebäude-Energie-Gesetz

Die Neuregelung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen Heizungen erfüllen müssen. Werden neue Heizungen eingebaut, muss deren Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Als erneuerbare Energien gelten Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie, ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen, oder sogenannter grüner Wasserstoff. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.

Verlängerung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, die bis Ende 2023 befristet waren, werden bis 31. März 2024 verlängert​.

Das E-Rezept löst das rosa Rezept ab

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Das gilt auch für Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung. E-Rezepte werden zunächst für gesetzlich Versicherte ausgestellt. Um das E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen zu können, benötigt man neben der NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine Pin von der Krankenkasse. Über die E-Rezept-App ist das E-Rezept auch online bei einer Apotheke der Wahl bestellbar.

Einwegpfand wird ausgeweitet

Ab dem 1. Januar 2024 gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung, und zwar mit 25 Cent Einwegpfand. Darunter fallen auch viele Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben. Die Regelung schafft mehr Klarheit beim Einkauf und am Pfandautomaten einfacher.

Ladekabel werden einheitlich

Bis Ende 2024 wird USB-C zum neuen Standard-Kabel für alle Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher. Das Bundeskabinett hat hierzu eine Änderung des Funkanlagengesetzes beschlossen. Ab 2026 wird dieser Ladestandard  auch für Notebooks gelten. So sollen Tonnen von Elektroschrott eingespart werden. 

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