Interview mit der Stuttgarter Zeitung
dbb Chef: Unbefristeter Arbeitskampf ist möglich
Sollten die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder scheitern, sind die Beschäftigten zum Vollstreik bereit. Das hat dbb Chef Ulrich Silberbach deutlich gemacht.
Im Interview mit der Stuttgarter Zeitung (Ausgabe vom 4. Dezember 2023) sagte der dbb Bundesvorsitzende: „Wenn wir jetzt in einen unbefristeten Arbeitskampf einsteigen müssten, dann wäre die Beteiligung so hoch wie nie zuvor. Allerdings wirkt sie im Länderbereich anders, weil die Streiks relativ wenig unmittelbare Auswirkungen auf die Bürger haben. Immerhin merkt die Politik: Diese Runde kriegen sie nicht so leicht abgefrühstückt wie in den vergangenen Jahren – diesmal ist so viel Druck im Kessel, dass sie liefern müssen.“
Im Moment sei er aber noch optimistisch, auch wenn es „noch ein harter Kampf“ werden könnte. Silberbach: „10,5 Prozent, mindestens 500 Euro im Monat, werden sie sicher nicht einfach auf den Tisch legen. Aber die Länder haben erkannt, dass ihre Wettbewerbssituation sie zu einem vergleichbaren Abschluss wie mit Bund und Kommunen zwingt, weil sonst der Abstand bei den Gehältern dramatisch zunimmt. Da gibt es Einkommensgruppen mit einem Unterschied zwischen acht und zehn Prozent für eine vergleichbare Tätigkeit.“
Sollte die Inflationsausgleichsprämie – wie bei Bund und Kommunen – eine Rolle bei dem Tarifabschluss spielen, müsse auch diese Komponente auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden, stellte Silberbach klar: „Wir fordern wie immer eine 1-zu-1-Übertragung. Alimentation heißt, dass zeitlebens Anspruch auf die Teilnahme an der allgemeinen Einkommensentwicklung besteht. Der Inflationsausgleich ist dazu gedacht, die Spitzen bei der Teuerung abzufedern – daher sollten ihn auch die Versorgungsempfänger erhalten.“
Hinsichtlich der Alimentation wies der dbb Chef außerdem auf die Folgen der geplanten Erhöhung des Bürgergelds im kommenden Jahr hin: „In dem Moment, wo sich das Bürgergeld erhöht wird, ändert sich die Grundlage für die Berechnungen des Bundesverfassungsgerichts zum Lohnabstandsgebots. Das hat automatisch Konsequenzen für die Besoldung. Wenn der Gesetzgeber dann nicht in einem gewissen Zeitraum nachjustiert, hat er wieder das Problem einer nicht verfassungskonformen Besoldung – was zu neuen Klagen führen würde. Wir sind nicht generell gegen eine Erhöhung des Bürgergelds, bestehen aber darauf, dass es sich weiter mehr lohnen muss zu arbeiten als Sozialleistungen zu beziehen.“
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