27. November 2020

Widerspruch einlegen

Thüringer Besoldung der Beamten zu niedrig

Die Thüringer Landesregierung in Vertretung des Thüringer Finanzministeriums hat gegenüber dem Petitionsausschuss im Thüringer Landtag bestätigt, dass die Besoldung im Freistaat Thüringen derzeit verfassungswidrig ist und in der Vergangenheit verfassungswidrig war.

„Neben der relativen Besoldungsuntergrenze wurde die absolute Besoldungsuntergrenze bis zu Besoldungsgruppe A8 verletzt“, berichtete Olaf Becker, Petitionsführer, gegenüber den Abgeordneten im Petitionsausschuss zur Sitzung am 26. November 2020. Der Vertreter des Thüringer Finanzministeriums bestätigte diese Aussage.

Konkret heißt das, dass rund 5.500 Kolleginnen und Kollegen aus der Polizei , dem Justizvollzug, der Berufsfeuerwehr in den Kommunen, der Finanzämter und Verwaltung, die sich allesamt im mittleren Dienst befinden, aktuell unteralimentiert sind.

Für die Thüringer Besoldung heißt das: Bis zur Besoldungsordnung A8 (in Thüringen niedrigste Besoldungsgruppe A6) wurde der notwendige Mindestabstand zur Grundsicherung (15 % Abstand zu den Regelsätzen nach dem SGB II / Hartz IV) nicht eingehalten. Die Differenz beträgt nach den derzeitigen Berechnungen des Thüringer Finanzministeriums rund 2.800 EUR im Jahr (netto). Es ist zu erwarten, dass sich dieser Betrag noch erhöhen wird, da zur Zeit eine Datenabfrage bei den Kommunen zu gewährten Sozialleistungen/Zuschüssen erfolgt, in deren Folge die Berechnungen nochmals angepasst werden müssen.

Aufgrund des besoldungsrechtlichen Abstandsgebotes sind auch alle weiteren Besoldungsgruppen mitbetroffen.

Das Thüringer Finanzministerium plant im Januar 2021 einen Gesetzentwurf dem Kabinett vorzulegen, wonach die Verfassungsverstöße rückwirkend zum 01.01.2020 geheilt werden sollen. Eine verbindliche Aussage der Finanzministerin dazu gibt es bislang noch nicht.

 

Handlungsempfehlung:

Eine allgemeine Verpflichtung des Dienstherrn zur rückwirkenden Behebung des Verfassungsverstoßes wird vom Bundesverfassungsgericht nicht gesehen. Dieses führt dazu aus, dass die Besoldung von Richtern und Beamten sich auf die Befriedigung des gegenwärtigen Bedarfs aus gegenwärtigen Haushaltsmitteln beschränkt. Lediglich für Klage- und Widerspruchsführer sei eine rückwirkende Behebung notwendig.

Daher empfiehlt der tbb jedem Beamten in Thüringen, noch Widerspruch für das Jahr 2020 einzulegen. Dieses muss fristwahrend noch bis 31.12.2020 geschehen.

 

Musterantrag TLF

Musterantrag

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