16. November 2023

Aktionsaufruf an alle Landesbeamten

„Deutlich machen, dass wir alle hinter diesen Forderungen stehen!“

Es gibt keinen Automatismus in der Besoldung OHNE Einkommensverbesserungen im Tarifbereich. Eins ist klar: Je mehr Personen an Streikkundgebungen teilnehmen, desto größer wird das öffentliche Echo und desto mehr Druck kann ausgeübt werden, desto besser wird das Verhandlungsergebnis ausfallen. Und auf der Grundlage des Verhandlungsergebnisses wird es ja anschließend um die Besoldungserhöhungen in den Ländern gehen. Daher ist es besonders wichtig, dass die Beamtinnen und Beamten von vornherein dabei sind und auch ganz klar Position beziehen! Es sollte niemand davon ausgehen, dass eine gute Besoldungserhöhung von selbst kommt.

„Wir merken, dass die Stimmung in den Dienststellen langsam kippt und die Menschen an der Belastungsgrenze sind. Sie sind sauer, erschöpft und können teilweise nicht mehr. Deswegen haben sie auch verdient, dass sie mit einem dicken Plus aus der Einkommensrunde rauszugehen. Es ist aber wichtig, nun all diese Emotionen auf die Straße zu bringen, damit die Arbeitgeber das auch merken.“, so Frank Schönborn, Landesvorsitzender des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen.

Nun gilt es Flagge zu zeigen und deutlich zu machen, dass wir alle hinter diesen Forderungen stehen. Wir fordern daher auch Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auf, sich aktiv an den anstehenden Aktionen zu beteiligen, soweit ihre Dienstpflichten dies zulassen.

Was haben Beamtinnen und Beamte in Thüringen mit der Einkommensrunde der TV-L zu tun?

Nichts oder doch Alles?! Es geht doch um Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. Ein zweiter Blick lohnt sich, denn es geht in dieser Einkommensrunde nachfolgend auch um die Besoldung der Beamtinnen und Beamten.

Für die Beamtenschaft werden keine Tarifverhandlungen geführt. Für deren Besoldung ist der Gesetzgeber, hier im konkreten Fall der Landtag und damit die Abgeordneten des Freistaates Thüringen, zuständig. Bei der Bemessung der Besoldung hat der Gesetzgeber grundsätzlich einen freien Gestaltungsspielraum. Dabei sind jedoch vom Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen Auslegungen und Präzisierungen zu beachten. Bei der Umsetzung muss er die vom Bundesverfassungsgericht erarbeiteten Kriterien – wie z. B. das Prüfungsschema zur Feststellung des Mindestmaßes der Alimentation bei Beamtinnen und Beamten mit Kindern aus dem Jahr 2020 – beachten. Also doch ein Automatismus für die Beamten?!

Nein! Wenn man überhaupt von einem Automatismus sprechen will (ein Druck von 15.000 Widersprüchen und 1.000 Klagen ist für uns kein Automatismus) dann nur mit Blick auf das Mindestmaßes der Alimentation, also die notwendige Anhebung, um den Abstand zur Grundsicherung einzuhalten. Darüber hinaus ist ein wesentliches Kriterium für die Bemessung der Besoldung die Entwicklung der Tariflöhne im öffentlichen Dienst.

Steigt der Tariflohn, steigt die Beamtenbesoldung

Wenn sich die Tariflöhne positiv entwickeln, muss auch im Bereich der Besoldung nachgezogen werden.

Es kann den Beamtinnen und Beamten also nicht egal sein, wie die Tarifverhandlungen verlaufen. Hinzu kommt, dass wir in den Fachverbänden des tbb solidarisch sind. Nicht Beamte gegen Angestellte und umgekehrt, sondern wir kämpfen gemeinsam für eine gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen unabhängig von unserem Status oder unserer Berufsgruppe. Wir müssen deutlich machen, dass wir alle hinter den Forderungen stehen.

 

WIR, die Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes bei Bund, Land und Kommunen gemeinsam.

WIR MACHEN STAAT! Jederzeit. Rund um die Uhr. Auch in Krisen.

WIR sind diejenigen, die die jahrelange Sparpolitik im öffentlichen Dienst aushalten.

WIR sind diejenigen, die einen funktionieren Staat aufrechterhalten.

WIR sind diejenigen, die die Suppe auslöffeln müssen.

Und das machen wir alle am 18.11.2023 in Erfurt im Rahmen der Einkommensrunde TV-L 2023 – zusammen. Auch mit Euch!

 

zurück