Stellungnahme der dbb jugend thüringen zum Artikel der taz
Deutsches Beamtentum abschaffen? Gründe, aus denen das nicht geht.
In einem aktuellen Artikel der „taz“ wird das Beamtentum als überholt, teuer und verzichtbar dargestellt (Hinck, 12.12.2025). Das Beamtentum in Deutschland wird als Sonderweg dargestellt, der soziale Ungerechtigkeit verstärkt und rechtlich nicht notwendig sei.
Diese Argumentation klingt verständlich, manch einer mag sich damit identifizieren können. Sie blendet rechtliche und staatliche Zusammenhänge jedoch völlig aus. Als Jugendorganisation für den öffentlichen Dienst halten wir es für erforderlich, hier klar Stellung zu beziehen und sachlich und verständlich Gegenargumente aufzuzeigen.
1. Die Kritik der „taz“ trifft einen wahren Kern, aber nicht die Ursache
Der öffentliche Dienst steht unter Druck, soweit können wir der „taz“ Recht geben. Aber die Probleme sind andere als die benannten: Nachwuchsmangel, hohe Arbeitsbelastung, fehlende Wertschätzung und wachsende Aufgaben sind Realität. Diese Probleme erleben gerade junge Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
In der Finanzverwaltung bearbeiten junge Kollegen und Kolleginnen beispielsweise immer komplexere Sachverhalte mit immer weniger Personal. In Ordnungsämtern und Jobcentern nehmen Bedrohungen und verbale Angriffe tagtäglich zu. Bei der Polizei steigen Überstunden und Einsatzbelastungen kontinuierlich.
Daraus zu schließen, das Beamtentum selbst ist das Problem, greift zu kurz. Die Missstände liegen nicht im rechtlichen Status, sondern in den politischen Entscheidungen, unzureichender Ausstattung und seit Jahren andauernden Reformstau. Hinzu kommt, dass die Politik dauerhaft von einem Personalabbau spricht, obwohl in vielen Bereichen das vorhandene Personal kaum ausreicht.
2. Das Beamtentum ist keine politische Besonderheit, sondern besitzt Verfassungsstatus
Die „taz“ stellt den Beamtenstatus als austauschbar dar. Tatsächlich ist er jedoch im Grundgesetz vorgesehen. Für staatliche Aufgaben, bei denen hoheitlich gehandelt werden muss, also entschieden, kontrolliert oder eingegriffen, sind Beamte der Standard.
Art. 33 Abs. 4 des Grundgesetzes bestimmt:
Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist in der Regel den Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Das bedeutet, dass der Gesetzgeber Ausnahmen machen darf, aber Beamte der Regelfall sind.
Dabei handelt es sich nicht um eine nostalgische Tradition, sondern um die bewusste Absicherung staatlicher Handlungsfähigkeit. Wer das Beamtentum abschaffen will, fordert eine Änderung der Verfassung. Diese Konsequenz wird von der „taz“ nicht aufgegriffen, ist aber für eine ehrliche Debatte entscheidend.
3. Privilegien ohne Pflichten? Das ist uns neu
Der Beamtenstatus wird fast immer auf Versorgung und Sicherheit reduziert. Es wird dabei verschwiegen, was der Status abverlangt:
Beamte
- dürfen nicht streiken,
- dürfen sich politisch nur eingeschränkt äußern,
- können ihren Arbeitsplatz nicht frei wechseln,
- sind lebenslang an ihren Dienstherrn gebunden,
- müssen Recht auch dann durchsetzen, wenn es unbequem ist.
Auch diese Bestimmungen findet man im Grundgesetz:
Art. 33 Abs. 5 GG schützt die hergebrachten Grundsätze des Beamtentums:
- Lebenszeitprinzip
- Alimentationsprinzip
- Treuepflicht
- Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Beispielsweise muss ein Sachbearbeiter im Finanzamt Steuerbescheide auch dann durchsetzen, wenn er persönlich angefeindet wird. Ein Polizeibeamter darf nicht streiken, selbst bei hoher Belastung. Eine Richterin darf sich nicht öffentlich politisch positionieren.
Versorgung und Absicherung sind kein Bonus, sondern der Ausgleich für diesen Verzicht. Wer nur die Vorteile benennt, verzerrt das Bild und vergisst ganz bewusst die Kehrseite.
4. Der Staat ist kein Unternehmen
Ein zentrales Argument im Artikel der „taz“ lautet, dass man Neutralität und Loyalität auch arbeitsrechtlich regeln kann. Klingt modern, ignoriert aber die Realität der staatlichen Aufgaben.
Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass die besondere Treuepflicht der Beamten statusprägend ist (BVerfG, Beschluss vom 27.09.2007 – 2 BvR 2497/06)
Der Staat muss funktionieren. Auch dann, wenn Entscheidungen unpopulär sind. Der Staat darf nicht von Tarifkonflikten, politischem Druck oder kurzfristigen Stimmungen abhängig sein. Genau dafür gibt es dieses besondere Dienstverhältnis, welches Stabilität, Neutralität und Kontinuität garantiert.
Wer den Beamtenstatus abschaffen möchte, muss erklären, wie diese Stabilität künftig gesichert werden soll, nicht nur in der Theorie, sondern auf Dauer.
5. Kein deutscher Sonderweg
Die Darstellung des Beamtentums als ein typisch deutsches Relikt, hält einer sachlichen Prüfung nicht stand. Vergleichbare Systeme gibt es in vielen Staaten. Unterschiede gibt es in der Ausgestaltung, nicht aber im Grundprinzip.
Tatsächlich existiert ein vergleichbares Berufsbeamtentum u. a. in Frankreich, Österreich, Spanien, Italien und Japan. Hoheitliche Aufgaben werden durch besonders gebundene Staatsbedienstete wahrgenommen.
6. Unsere Position
Wir stehen für einen modernen, starken, leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Dienst. Zu dem gehören nicht nur die Beamten, sondern auch die Tarifbeschäftigten. Beide Gruppen sind für den öffentlichen Dienst unabdingbar.
Wir setzen uns gemeinsam für
- gute Arbeitsbedingungen,
- zeitgemäße Ausstattung,
- echte Nachwuchsförderung,
- Schutz vor Überlastung und Respekt im Arbeitsalltag ein.
Was nicht dazugehört, ist eine immer wiederkehrende Debatte, welche den öffentlichen Dienst delegitimiert. Wer junge Menschen für den Staat gewinnen will, darf ihn nicht gleichzeitig als überholt darstellen.
Junge Kolleginnen und Kollegen erwarten:
- funktionierende IT statt Papierakten,
- planbare Arbeitszeiten,
- Schutz vor Überlastung und Übergriffen,
- klare Perspektiven.
Reformen sind notwendig, eine Abschaffung ist jedoch keine Lösung. Ein Staat, der verlässlich funktionieren soll, braucht Menschen, die besonders geschützt und zugleich besonders verpflichtet sind - genau dafür steht das Beamtentum.
Das Bundesverfassungsgericht betont, dass der Staat zur amtsangemessenen Alimentation verpflichtet ist (BVerfG, Beschluss vom 12.06.2018 – 2 BvR 1738/12). Reformbedarf besteht also – aber innerhalb des Systems, nicht durch dessen Abschaffung.
Rechtsgrundlagen & Literatur
Bundesrepublik Deutschland. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art. 33 Abs. 4 und 5 GG.
Bundesverfassungsgericht. (2007). Beschluss vom 27. September 2007 – 2 BvR 2497/06.
Bundesverfassungsgericht. (2018). Beschluss vom 12. Juni 2018 – 2 BvR 1738/12.
Hinck, G. (2025, Dezember 12). Deutsches Beamtentum: Ohne ginge es besser. die tageszeitung (taz). taz.de/Deutsches-Beamtentum/!6134622/
