02. April 2025

Thüringer Landeshaushalt 2025 und ff.

Die Zukunft der Personalentwicklung im öffentlichen Dienst in Thüringen

Die Personalentwicklung im öffentlichen Dienst Thüringens steht vor gewaltigen Herausforderungen. Einerseits versucht die Landesregierung mit dem Personalentwicklungskonzept 2035 (PEK 2035), dem Fachkräftemangel und den demografischen Entwicklungen im öffentlichen Dienst in Thüringen entgegenzuwirken. Andererseits plant die aktuelle Thüringer Finanzministerin Katja Wolf (BSW) Sparmaßnahmen im Thüringer Landeshaushalt 2025, die auch den Personalbereich bzw. den Personalabbaupfad betreffen. Stellenaufwüchse gibt es in Thüringen aktuell nur noch im Bereich Bildung, Justiz und Polizei. Andere Stellenbesetzungen soll es nur noch in begründeten Ausnahmefällen geben. Dabei fehlt Personal bzw. Nachwuchs in fast allen Bereichen des öffentlichen Dienstes im Freistaat. Auch im Thüringer Doppelhaushalt 2026/2027 sind weitere Personalkosteneinsparungen frühzeitig erkennbar.

Rufe nach weniger Personal im öffentlichen Dienst haben die Politik viele Jahre wie ein Mantra begleitet. Und sie wurden auf lange Zeit erhört: Dem Ruf der Sparpolitik sind zahlreiche Stellen im öffentlichen Dienst zum Opfer gefallen. Mittlerweile hat sich der Trend in fast allen Bundesländern gedreht. Es wird händeringend Personal gesucht. Im Land Thüringen schreit man in Zeiten des Fachkräftemangels konsequent weiter nach Personalabbau, dabei steckt man mitten in den Folgen der langjährigen Schrumpfkur unter PEK 2025 oder PERMANENT, um nur einige Personalentwicklungskonzepte der Vergangenheit zu benennen.

Der tbb hinterfragt die Belastung der Beschäftigten, die geplanten Stellenkürzungen und die Rolle der Digitalisierung sowie Künstlichen Intelligenz (KI) als Chancen für die Verwaltung der Zukunft im Hinblick auf die fehlende Finanzlage und die Motivation der Beschäftigten.

Der öffentliche Dienst in Thüringen sieht sich mit einer zunehmenden Arbeitsbelastung konfrontiert. Die Belastung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Thüringens ist bereits jetzt am Limit! Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter in der Landesverwaltung liegt bei 47,3 Jahren, im Schuldienst sogar bei 48,8 Jahren. Im nächsten Jahr werden voraussichtlich 16,14 % der Landesbediensteten und 15,5 % der Kommunalbediensteten in den Ruhestand treten. Innerhalb der nächsten zehn Jahre könnte sogar jeder dritte Beschäftigte in den Ruhestand gehen. Dabei werden durch komplexer werdende Aufgaben in vielen Bereichen zusätzliche Arbeitskräfte benötigt.

Der Thüringer Beamtenbund (tbb) warnt vor einer Überlastung der verbleibenden Beschäftigten und fordert dringend Maßnahmen zur Entlastung. Der akute Personalmangel führt bereits jetzt zu Überstunden, Stress und einer sinkenden Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Auch die ungeklärte amtsangemessene Alimentation trägt nicht zur Entschärfung bei. (Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes / Alimentationsprinzip.)

Geplante Sparmaßnahmen der Landesregierung

Trotz der Ziele des PEK 2035 und der Verwaltungsmodernisierung mit wirtschaftlicher Aufgabenkritik plant die aktuelle Landesregierung unter Finanzministerin Katja Wolf (BSW) aufgrund einer schwierigen Haushaltssituation 2025 Sparmaßnahmen, die auch den allgemeinen Personalbereich (Neueinstellung, Entfristung, Beförderung, Höhergruppierung, Aufstieg, fehlende Wiederbesetzungen) betreffen. Das Haushaltsvolumen ist in den vergangenen Jahren von neun Milliarden Euro im Jahr 2014 auf 13,4 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen. Für 2025 sind rund 13,75 Milliarden Euro eingeplant, mit einem weiteren Anstieg auf 15,1 Milliarden Euro bis 2028. Jedoch warnt der tbb davor, Beschäftigte oder Pensionäre als Ausgabenlast bzw. Pensionslast zu deklarieren. „Es sollen freiwerdende Stellen nur nachbesetzt werden, wenn es dafür triftige Gründe gibt“, so die Aussage der Finanzministerin am 21. Februar. Das wird der Thüringer Beamtenbund (tbb) so nicht akzeptieren. Ohne einen Blick in die tatsächliche Altersstruktur des einzelnen Ressorts und ohne eine wirkliche Aufgabenkritik, wird das massive Auswirkungen in den Verwaltungen haben. Einen pauschalen Stellenabbau wird es mit dem tbb nicht geben!

Um dem Kostendruck entgegenzuwirken, sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, darunter die Überprüfung von Landesprogrammen und Projekten auf ihre Notwendigkeit sowie mögliche Stellenkürzungen im öffentlichen Dienst. Diese Sparpläne stehen im Widerspruch zu den Zielen des PEK 2035, da sie die ohnehin angespannte Personalsituation weiter verschärfen könnten.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die Thüringer Landesregierung das PEK 2035 entwickelt. Das PEK 2035 der Thüringer Landesregierung vom Juni 2024 soll diesen Entwicklungen entgegenwirken. Dieses Konzept zielt darauf ab, leistungsstarke, motivierte und gut ausgebildete Bedienstete zu gewinnen und langfristig zu binden, um die staatlichen Aufgaben effizient und bürgernah erfüllen zu können. 

Die zentralen Elemente sind:

· Stärkung der Aus- und Weiterbildung: Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten.

· Förderung von Diversität und Zuwanderung: Gezielte Programme zur Integration internationaler Fachkräfte.

· Digitalisierung als Schlüssel: Ausbau der digitalen Infrastruktur und Förderung digitaler Kompetenzen der Mitarbeiter.

Dabei spielt die Bedeutung der Digitalisierung für die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung eine entscheidende Rolle. Diese soll nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Arbeitsbelastung der Beschäftigten verringern. Die Digitalisierung wird als eine der zentralen Säulen des PEK 2035 betrachtet. Sie bietet die Chance, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, die Effizienz zu steigern und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhöhen. Auch die KI kann eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Verwaltung der Zukunft spielen. Im Rahmen des PEK 2035 sind mehrere Einsatzbereiche denkbar.

Der tbb empfiehlt!:

1. Investitionen in die Digitalisierung!: Trotz Sparzwang sollten die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen unbedingt umgesetzt werden.

2. Förderung der Akzeptanz von KI!: Schulungen und Aufklärung zur Entlastung der Beschäftigten durch KI.

3. Gezielter Personalaufbau!: auf Grundlage von regelmäßig durchgeführten Personalbedarfsanalysen

4. Handlungsprogramm!: für ressortinterne und ressortübergreifende Maßnahmen, die mehr Wertschätzung und Anerkennung der Beschäftigten in den Behörden zur Folge haben. Jeder Tarifbeschäftigte und jeder Beamte sollte, nein muss in seiner Beschäftigtenzeit mindestens einmal befördert- oder höhergruppiert werden.

Der Dienstherr möchte motivierte, professionelle, gut ausgebildete und loyale Beschäftigte in seinem Dienst haben. Beschäftigte möchten wiederum ein faires Auskommen für Ihre Tätigkeit erhalten.

Basierend auf der Personalbedarfsanalyse können gezielte Strategien zur Personalgewinnung und -entwicklung realisiert werden. Das bedeutet auch, dass die dafür zuständigen Stellen mit hinreichend Personal ausgestattet werden müssen. Zudem braucht es passgenau ausgestaltete berufsbegleitende Qualifizierungsmodule, einen verbindlichen Weiterbildungsanspruch sowie anschlussfähige Ausbildungsgänge. Stellenobergrenzen verhindern nicht selten eine angemessene und funktionsgerechte Bewertung von Tätigkeiten der Beamten und sind durch aufgabengerechte sowie funktionsorientierte Dienstpostenbewertungen zu ersetzen. Die dienstliche Beurteilung ist noch immer das wesentliche Instrument, um Beförderungs-, Aufstiegs- und sonstige karriererelevante Entscheidungen zu treffen. Die Ausgestaltung des Beurteilungswesens, insbesondere die Festlegung von Quoten für die Bestnoten, führt immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen und ist für eine systematische Personalentwicklung kontraproduktiv.

Die Thüringer Landesregierung steht vor einem schwierigen Spagat zwischen Kosteneinsparungen und der Notwendigkeit, den öffentlichen Dienst zukunftsfähig zu gestalten. Das PEK 2035 bietet mit seinem Fokus auf Digitalisierung, Diversität und Weiterbildung eine zukunftsweisende Perspektive, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhöhen und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Allerdings drohen die geplanten Sparmaßnahmen, diese Fortschritte zu untergraben. Insbesondere die geplanten Stellenkürzungen könnten die ohnehin schon hohe Belastung der Beschäftigten weiter erhöhen.

Nur durch eine ausgewogene Strategie, die sowohl die finanzielle Stabilität als auch die Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigt, kann Thüringen einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst aufbauen, Beschäftigte halten und neue zukunftsweisende Impulse setzen.

Denn, wenn die Verwaltung nicht funktioniert, dann erleben wir eine Erosion des Vertrauens in den Rechtsstaat und in die Demokratie. Der Freistaat muss den öffentlichen Dienst so aufstellen, damit Gesetze auch vollzogen werden können. „Wer Recht setzt, muss auch Recht durchsetzen!“

Der öffentliche Dienst ist nicht nur Garant für rechtsstaatliche und sichere Verhältnisse, sondern auch ein zentraler Dienstleister und Multiplikator für den gesellschaftlichen Zusammenhalt aller in Deutschland lebenden Menschen.

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