26. Februar 2024

Bundestag beschließt Reform des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Digitalisierung der Verwaltung braucht mehr Geld

Die am 23. Februar 2024 vom Bundestag beschlossene OZG-Reform kommt für den dbb deutlich zu spät. Zudem werden wesentliche Probleme nicht gelöst – sondern neue geschaffen.

„Die Politik hat bei der Digitalisierung der Verwaltung bereits sehr viel Vertrauen in der Bevölkerung verspielt. Die fatale Bilanz des Onlinezugangsgesetzes steht beispielhaft für die Diskrepanz zwischen politischen Versprechungen und der ernüchternden Realität. Das nun im Bundestag beschlossene ‚OZG 2.0‘ kommt mehr als ein Jahr zu spät. Dabei ist eine leistungsfähige Digitalverwaltung eine Grundvoraussetzung für die Handlungs- und Krisenfähigkeit des Staates“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages.

Ein Kernproblem sei weiterhin das fehlende Geld. Silberbach: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist vollkommen unterfinanziert. Die ins neue Jahr übertragenen Ausgabenreste für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sind mit etwa 110 Millionen nicht einmal halb so groß wie von der Bundesinnenministerin im Sommer versprochen. Außerdem haben die Bundesministerien für 2024 kaum Mittel für die OZG-Umsetzung eingeplant.“

Außerdem schaffe die Reform neue Probleme. Nach monatelangen Verhandlungen wurde im Zuge des parlamentarischen Verfahrens ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen des Bundes in das Gesetz aufgenommen. Ab 2028 können Bürgerinnen und Bürger beim Verwaltungsgericht damit Klage einreichen, wenn ihnen Leistungen nicht digital vom Amt angeboten werden.  „Die Einführung eines Rechtsanspruchs verlagert die lange bestehenden Probleme in den Bereich der Rechtsprechung und missbraucht damit Bürgerinnen und Bürger als Instrument einer bislang gescheiterten Politik. Damit werden keine Probleme gelöst, sondern neue geschaffen. Ein Rechtsanspruch ist administrativ kaum umsetzbar und wird die ohnehin schon überlasteten Verwaltungsgerichte komplett an den Rand der Handlungsfähigkeit bringen“, warnte Silberbach.

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