11. April 2017

Eingruppierung von Regelschullehrer/-innen in A 13/ E 13

Am 29. November 2016 hatten die GEW und der tbb für seine Lehrerverbände in einem gemeinsamen Schreiben das Thüringer Finanzministerium und das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu einem Gespräch über die zukünftige Eingruppierung der Regelschullehrer/-innen aufgefordert. Die Antwortschreiben beider Ministerien waren nicht besonders vielversprechend, so dass GEW und tbb ihre Gesprächsaufforderung am 7. März 2017 erneuerten. Ziel des Gespräches sollte weiterhin die Eingruppierung der Regelschullehrer ins Eingangsamt A 13 bzw. E 13 sein.

Für Montag, den 3. April 2017 waren GEW und tbb von den beiden Ministerien zu einem Gespräch in die Thüringer Staatskanzlei eingeladen. Ausführlich legten die Gesprächsteilnehmer/-innen die Situation im Bereich der Regelschule dar, warben für attraktive Beschäftigungsbedingungen und verabredeten, sich über ein Maßnahmenpaket zur Entlastung von Lehrer/-innen aller Schularten zu verständigen.

Zur Frage der Eingruppierung der Regelschullehrer/-innen in die A 13/ E 13 legten Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff als kommissarischer Leiter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und Heike Taubert als Finanzministerin zwei Vorschläge auf den Tisch.

Der erste Vorschlag sieht vor, allen Regelschullehrer/-innen eine nicht ruhegehaltfähige Zulage in Höhe von 40 % des Differenzbetrags bis A 13/ E 13 zu gewähren, der zweite Vorschlag hingegen eine ruhegehaltfähige Zulage in voller Höhe bis zur A 13/ E 13, aber nur für Regelschullehrer/-innen an Gemeinschaftsschulen. Diese Vorschläge werden GEW und die tbb-Lehrerverbände nun in ihren Gremien beraten. Ob es zu einem weiteren Gespräch kommt, hängt u.a. davon ab, wie die Interessenvertretungen die Vorschläge bewerten. Für GEW und tbb geht es in erster Linie um die Wertschätzung der Arbeit von Regelschullehrer/-innen und die Attraktivität der Regelschule auch für Lehramtsstudierende. Dafür werden wir uns in den Gremien und bei weiteren Gesprächen gemeinsam einsetzen.

tbb konkret: Eingruppierung von Regelschullehrer/-innen in A 13/ E 13 (PDF)

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