Versorgungsempfänger
Energiepreispauschale für Pensionäre noch in Arbeit
Die Thüringer Versorgungsempfänger müssen im Dezember noch ohne eine Unterstützung durch Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300€ auskommen. Ein von der Landesregierung auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf kann aufgrund gesetzlich vorgesehener Abstimmungsprozesse erst mit dem Dezember-Plenum in den Landtag eingebracht werden. Ohne gesetzliche Grundlage ist eine Auszahlung nicht möglich.
Das dritte Maßnahmenpaket des Bundeskabinetts vom 3. September 2022 sieht unter anderem die Zahlung einer Energiepreispauschale i.H.v. 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner vor, die jetzt im Dezember ausgezahlt wird. Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler sollen 2023 mit einmalig 200 Euro unterstützt werden. Erwerbstätige erhielten bereits im September eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Diese soll die Belastung durch die aktuell rasant steigenden Energiekosten abfedern. Nachdem der Bund die Übertragung der Energiepreispauschale auf die Versorgungsempfänger des Bundes bereits zugesichert hat, sind nun die Länder am Zug.
Wegen der Zuständigkeiten im föderalen System in Deutschland konnte der Bund zwar eine Entlastung für alle Rentnerinnen und Rentner, nicht aber für die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten in den Ländern regeln. Der Freistaat ist deshalb hier in der Pflicht. Die hohen Energiekosten, die auch Menschen im Ruhestand treffen, unterscheiden nicht nach Rente oder Pension. Beide Gruppen müssen gleichermaßen entlastet werden.
Landesvorsitzender Frank Schönborn meint: „Es ist wichtig, dass diese Gruppe nicht vergessen wird. Schließlich haben wir genau dieser Zielgruppe unsere heutige Arbeitsgrundlage zu verdanken. Der Bund sowie einige Bundesländer (Bayern, NRW, Hamburg etc.) haben die Energiepreispauschale für Pensionäre bereits auf den Weg gebracht.