Dienstrecht
Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Beurteilungsverordnung
Mit Wirkung zum 1. April 2026 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Beurteilungsverordnung (ThürBeurtVO) in Kraft getreten. Die Änderung umfasst wesentliche Anpassungen des dienstlichen Beurteilungswesens im Thüringer Landesdienst.
Zu den zentralen Neuerungen zählen die Einführung eines ausschließlich anlassbezogenen Beurteilungssystems für Lehrerinnen und Lehrer unter Berücksichtigung der spezifischen Ämterstruktur sowie die Ausweitung der Ausnahmemöglichkeit von der Regelbeurteilung auf Beamtinnen und Beamte, die sich bereits zehn Jahre vor dem gesetzlichen Ruhestandseintritt befinden.
Darüber hinaus wird der Beurteilungszeitraum bei Beförderungen innerhalb des Beurteilungszeitraums präzisiert und damit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung getragen. Weitere Änderungen betreffen die Verkürzung des erforderlichen Bewertungszeitraums, der als hinreichende Grundlage für eine dienstliche Beurteilung zugrunde gelegt werden kann, sowie die Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Gewichtung der einzelnen Beurteilungsmerkmale. Letztere führt zu einer rechnerischen Ermittlung des Gesamturteils. Infolge der Neuregelungen waren auch punktuelle Anpassungen der Vordrucke für dienstliche Beurteilungen erforderlich.
Zur Erstellung der dienstlichen Beurteilung sind die jeweils geltenden Vordrucke zu verwenden, die zum jeweiligen Beurteilungszeitraum greifen. (Beurteilungsvordrucke ab Stichtag 01.04.2026 und Beurteilungsvordrucke bis Stichtag 31.03.2026).
Die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Beurteilungsverordnung wurde im Gesetz und Verordnungsblatt 3/2026, Seite 96, vom 27. März 2026 veröffentlicht.
