Thüringer Personalvertretungsgesetz
Evaluierungsbericht online
Das Thüringer Personalvertretungsgesetz ist gemäß § 96 Abs. 1 spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften zu evaluieren.
Das wesentliche Ziel der mit dem Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften am 8. Juni 2019 vorgenommenen Änderungen bestand darin, die Positionen der Personalvertretungen und der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte zu stärken sowie ein modernes Personalvertretungsrecht zu entwickeln, das in der praktischen Anwendung handhabbar ist. Diese Änderungen stehen jetzt im Fokus des Evaluierungsberichtes.
Der tbb hatte sich in Zusammenarbeit mit den Personalräten seiner Fachgewerkschaften umfangreich bei der Erstellung des Berichtes eingebracht. Der sich aus der Evaluation ergebende Bericht liegt nunmehr vor.