01. Juli 2022

Das ändert sich ab 01. Juli 2022

Gehalt und Altersbezüge steigen

Im 2. Halbjahr 2022 treten einige neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die sich auch im Alltag bemerkbar machen. Die Änderungen erhalten Sie hier im Überblick.

Öffentliche Verwaltung: Onlinezugangsgesetz (OZG) Umsetzung bis Ende 2022

Eigentlich verpflichtet das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) den Bund, die Länder und die Gemeinden bis Ende des Jahres 2022 insgesamt 575 Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die bisherigen Ergebnisse bei der Umsetzung bleiben aber deutlich hinter den Erwartungen zurück, wie der Normenkontrollrat in seinem 6. „Monitor Digitale Verwaltung“ feststellt. Der Normenkontrollrat kritisiert in seinem Gutachten zudem die mangelhafte Personalausstattung in der Verwaltung. Hintergrund: Der IT-Planungsrat hat den sogenannten OZG-Umsetzungskatalog verabschiedet, welcher 575 Verwaltungsleistungen in über 50 Lebens- und Geschäftslagen in 14 Themenfeldern kategorisiert. Experten haben Zweifel, dass die Umsetzung aller Aspekte bis Ende 2022 gelingt.

Landesbeschäftigte – mehr Geld ab 1. Dezember

Die Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder erhalten zum 1. Dezember 2022 mehr Gehalt. Nach einer Nullrunde im vergangenen Jahr steigen die Gehälter für die Landesbeschäftigten nun um 2,8 Prozent. Die Entgelt hat eine Gültigkeit vom 01.12.2022 bis zum 30.09.2023.

Beamtenbesoldung und Pensionen – sollen ab 1. Dezember steigen

Das Tarifergebnis des TV-Länder soll zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden. Das dementsprechende Gesetz ist aktuell noch in der Abstimmung. Neben der Besoldung sollen sich auch die Bezüge der Versorgungsempfänger zum 1. Dezember 2022 nach dem uns vorliegenden Entwurf erhöhen. Vom Angebot der Arbeitgeber zur Corona-Sonderzahlung waren sie nicht erfasst.

Renten steigen: Erhöhung ab 1. Juli

Zum 1. Juli 2022 steigen die Renten. Zwar geringer als geplant, aber ab Juli bekommen Rentner in Deutschland voraussichtlich 4,6 Prozent mehr Rente im Westen und 5,3 Prozent mehr im Osten.

300 Euro Energiepreispauschale ab September

Grundsätzlich gilt, dass alle einkommensteuerpflichtige Erwerbstätigen (bei Beschäftigten und Beamten sofern sie Lohn/ Bezüge aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen) einmalig eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro ausgezahlt bekommen sollen. Fest steht auch, dass die Arbeitgeber die Energiepreispauschale von 300 Euro auszahlen werden, wenn im September 2022 ein gegenwärtiges – und kein ruhendes – Dienstverhältnis vorliegt.

Das Finanzministerium schreibt dazu: „Die Energiepreispauschale erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die an einem Tag im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben.“ Ebenso führt das Ministerium aus: „Längerfristig Erkrankte erhalten die Energiepreispauschale damit vom Arbeitgeber, da sie trotz ihrer Erkrankung immer noch in einem sogenannten „gegenwärtigen Dienstverhältnis“ stehen.“

Krankmeldungen werden digital

Ab dem 1. Juli 2022 stellen die Kassen die von den Vertragsärzten elektronisch übermittelten Krankmeldungen den Arbeitgebern ebenfalls digital zur Verfügung. Der „gelbe Schein“ auf Papier wird damit digitalisiert. Versicherten erhalten weiterhin eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vom Arzt.

Corona Tests nicht mehr kostenfrei

Ab dem 1. Juli 2022 kosten Corona-Tests drei Euro. Kostenlose bleiben die Schnelltests laut Medien künftig für folgende Gruppen:

-vulnerable Gruppen möglich sein,

-darunter auch Kinder bis fünf Jahren,

-Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sowie

-Besucherinnen und Besucher von Kliniken und Pflegeheimen

-Haushaltsangehörige von Infizierten

-Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe

-Jene, die sich nicht impfen lassen können

Die Länder hätten die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung von drei Euro auch für weitere Gruppen zu übernehmen.

Keine Papiertickets in Zügen

Ab 2022 werden keine Papier-Fahrkarten mehr in Fernzügen verkauft. Wer dann noch spontan einsteigt, muss sein Ticket schnell am Laptop oder Handy buchen, zehn Minuten bleiben dafür nach der Abfahrt.

Führerschein umtauschen

Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und einen Führerschein besitzt, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, muss diesen bis spätestens 19. Juli 2022 umtauschen. Die Kosten des Umtauschs belaufen sich auf 25,50 Euro. Zur Beantragung des EU-Führerscheins müssen ein gültiger Personalausweis, der alte Führerschein sowie ein biometrisches Passbild mitgebracht werden.

Wer ab dem 19. Juli mit einem alten grauen oder rosafarbenen Führerschein Auto fährt sowie Jahrgang 1953 bis 1958 ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Miete: Mietspiegel-Gesetz tritt in Kraft

Ab Juli sind Mieter und Vermieter verpflichtet, Auskunft über Mietpreise zu geben. Dies soll einen Vergleich von Mietpreisen, besonders in Großstädten, ermöglichen. Mieter und Vermieter werden zufällig ausgewählt. Wer die Auskunft verweigert, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro rechnen.

Kinderbonus

Im Rahmen des Entlastungspakets wird im Juli der Kinderbonus ausgezahlt. Für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Aufgrund der anhaltenden Inflation und der rasant steigenden Preise für Lebensmittel werden auch Empfänger von Sozialhilfeleistungen, Hartz-IV und Asylgeld entlastet. Sie bekommen zwei Zahlungen zu je 100 Euro und ihre Kinder je 20 Euro.

Wegfall der EEG-Umlage

Der Krieg in der Ukraine verursacht bei uns steigende Energiepreise. Um dem entgegenzuwirken, hat die Ampelkoalition den Wegfall der EEG-Umlage beschlossen. Die EEG-Umlage finanziert den Ausbau erneuerbarer Energien. Der Wegfall bedeutet, dass Bürger die EEG-Umlage nicht mehr zahlen müssen, dadurch soll der Strom billiger werden. Ob der Verbraucher dadurch wirklich Geld spart, bleibt aber vorerst offen.

Keine pfandfreien Flaschen mehr

Ab Juli wird auch auf Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen 25 Cent Pfand erhoben. Aufgrund der Änderung des Verpackungsgesetzes müssen künftig auch Fruchtgetränke in Flaschen wie Orangensaft sowie alkoholische Mischgetränke recycelt werden. Davon sind nur Kunststoffflaschen mit Milch ausgeschlossen. Auch Tetrapacks bleiben weiterhin pfandfrei.

Entsorgung alter Elektrogeräte

Ab Juli können alte Elektrogeräte in Supermärkten und Discountern abgegeben werden. Auch Supermärkte, die nur gelegentlich Elektrogeräte im Sortiment haben, sind verpflichtet, alte Elektrogeräte anzunehmen. Dies gilt auch für Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen.

DHL erhöht Porto

Nach den gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreisen trifft es nun auch Portogebühren. Zum 1. Juli erhöht DHL teilweise die Preise (für Päckchen und Pakete bis 2kg) für den Versand von Paketen innerhalb Deutschlands um 20ct bzw. 40ct..

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