03. November 2023

Allzuständigkeit Personalräte im öffentlichen Dienst in Thüringen

Gesetzentwurf beschlossen

Um der gewollten Allzuständigkeit der Personalräte im öffentlichen Dienst klar Geltung zu verschaffen, hat der Landtag unter Stimmenthaltung der CDU ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes“ (Drucksache 7/8057) verabschiedet.

Im Gesetzentwurf enthalten sind zwei Änderungen, die zur Klarstellung zur Allzuständigkeit der Personalräte führen sollen sowie eine Regelung, die die Beschlussfassung durch Personalvertretungen mittels Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- oder Videokonferenz ermöglicht.

Der tbb hatte sich für die Allzuständigkeit in seiner Stellungnahme ausgesprochen, jedoch mit Blick auf die Urteile Thüringer Gerichte seine Kritik erneuert, dass die vorgesehenen Regelungen zur Herstellung einer klaren Allzuständigkeit nicht ausreichend sein könnten.

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

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