Amtsangemessene Alimentation
Gesetzentwurf der Landesregierung passiert HuFa inhaltlich ungeändert
Am 15.10.2021 tagte der Haushalts- und Finanzausschuss (HuFa) erneut zum „Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts“. Eine erhoffte inhaltliche Änderung oder zumindest Ergänzung des Gesetzes wurde nicht beschlossen.
Wie die nunmehr veröffentlichte Beschlussempfehlung des Thüringer Haushalts- und Finanzausschusses zeigt, wurde der Gesetzentwurf nahezu unverändert vom Haushalts- und Finanzausschuss durchgewunken. Die Änderungen betreffen wiederum allein die Zahlenwerte und waren aufgrund aktualisierter Werte und wiederum Änderungen im Sozialhilfebereich geschuldet. Allein dieser Umstand hätte die Argumentation des tbb, zumindest einen ausreichenden Puffer einzubauen, stützen müssen.
Auch ein zwischenzeitlich kursierender Schlichtungsvorschlag über eine gesetzlich fixierte Evaluation des Thüringer Besoldungsgesetzes bis zum Ende der Legislaturperiode fand keine Empfehlung durch den HuFa. Ob über sie überhaupt diskutiert wurde, ob es von Seiten der Mitglieder überhaupt den versprochenen umfangreichen Austausch gab, könnte nur ein Protokoll der Sitzung klären. Diese war – zumindest in dem genannten Tagesordnungspunkt – nicht öffentlich, so dass eine Klärung nicht erfolgen kann.