20. Januar 2023

Amtsangemessene Alimentation

Gesetzentwurf sieht Anhebung der Bezüge und Sonderzahlungen vor

Die Bezüge der Beamten, Anwärter, Richter und Versorgungsempfänger sollen um 3,25 Prozent steigen, rückwirkend zum Anfang des Jahres 2023. Beamte, Richter und Versorgungsempfänger sollen zudem zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 eine monatliche Sonderzahlung erhalten. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der diese Woche in den Thüringer Landtag eingebracht wurde. Die Entscheidung, ob es zur notwendigen Anhebung kommt, liegt nunmehr in der Hand der Thüringer Abgeordneten.

Im Regierungsentwurf, der federführend vom Ressort der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert erstellt wurde, heißt es: „Wegen der bestehenden Inflation, die sich vor allem in der zum 1. Januar 2023 vorgesehenen Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung, der steigenden Kosten der Unterkunft und insbesondere bei den Energiepreisen manifestiert, besteht im Ergebnis der Überprüfung der Verfassungsgemäßheit der Alimentation anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts signifikanter Anpassungsbedarf. Aufgrund der Beobachtungspflicht und der Berechnungsvorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist es aus Fürsorgegesichtspunkten geboten, bereits im Vorfeld eine prognostische Prüfung für das Jahr 2023 durchzuführen und entsprechende besoldungsrechtliche Regelungen vorzusehen.“

Daher seien zur Sicherstellung einer verfassungsmäßen Alimentation, insbesondere zur Wahrung des Mindestabstands zur Grundsicherung, ab dem 1. Januar 2023 eine Anpassung der alimentationsrelevanten Besoldungsbestandteile um 3,25 Prozent sowie steuerfreie Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise zwingend erforderlich.“

Im Gesetzentwurf ist auch eine weitere Erhöhung der Familienzuschläge ab dem dritten Kind vorgesehen. Alle diese Erhöhungen sollen jedoch mit der nächsten tarifumsetzungsbedingte Besoldungsanpassung verrechnet werden.

Im Gesetzentwurf selbst wird die Anhebung der Bezüge als alternativlos dargestellt: „In Bezug auf die Alimentation der Beamten des Landes und der Kommunen sowie der Richter bestehen keine Alternativen, da ansonsten diese für das Jahr 2023 verfassungswidrig ist.“

Den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Vorabdruck) finden Sie in der Parlamentsdatenbank des Thüringer Landtags.

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Beschlüssen vom 4. Mai 2020 die Bezüge der Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 des Landes Berlin (Az. 2 BvL 4/18) und der Besoldungsgruppe R 2 des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17) für bestimmte Zeiträume mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes für unvereinbar erklärt. Das TFM hat daraufhin die Thüringer Besoldung mehrfach anpassen müssen.

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