30. März 2021

Amtsangemessene Alimentation

Gesetzentwurf zur Stellungnahme vorgelegt

Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen hat als einer der beiden in Thüringen vertretenen Spitzenverbände den Entwurf für das „Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation“ im Wege der frühzeitigen Beteiligung vom Thüringer Finanzministerium zur Stellungnahme zugeleitet bekommen.

Der tbb hat in seiner Stellungnahme seine Position zum Ausdruck gebracht, dass eine allgemeine Anhebung der Grundbesoldung neben der Anhebung der Kinderzuschläge notwendig sei.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 4. Mai 2020 zwei Beschlüsse veröffentlicht, die verbindliche Vorgabe für eine verfassungsfeste Alimentation beinhalteten. Mit dem vom Thüringer Finanzministerium nun vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in zwei Beschlüssen zum Alimentationsprinzip (Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz – Beschlüsse vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u. a.) umgesetzt werden.

Der erste Beschluss (Beschluss 2 BvL4/18) erging zur Besoldung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 in Berlin.

Im zweiten Beschluss (Beschluss 2 BvL 6/17) stellte das BVerfG fest, dass die Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, die in den Jahren 2013 bis 2015 die Alimentation von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Besoldungsgruppe R 2 regeln, mit Artikel 33 Abs. 5 GG insoweit unvereinbar waren, als es der Gesetzgeber unterlassen hat, die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile bei Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mit drei Kindern (für das Jahr 2013) beziehungsweise mit vier Kindern (für die Jahre 2014 und 2015) in einer dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entsprechenden Höhe festzusetzen.

Der tbb berichtete.

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