13. November 2025

Gewerkschaftliche Interessenvertreter im Einsatz für die Beschäftigten im öD in Thüringen

Gespräche mit den Thüringer Fraktionen zur Dienstrechtsnovellierung, Doppelhaushalt 2026/2027, Alimentation, Ausbildungskampagne und allgemeine Themen des öffentlichen Dienstes

Gut vernetzt, führt der Thüringer Beamtenbund tbb regelmäßig fortwährende Gespräche mit den Thüringer Fraktionen CDU, BSW, SPD, DIE LINKE sowie dem Ministerpräsidenten. Als wichtiges Bindeglied zwischen seinen Mitgliedern und den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und den Vertretern der Landesregierung auf der anderen Seite, mangelt es nicht an Themen, welche der tbb als gemeinschaftliche Vertretung und Förderung der berufsbedingten politischen, rechtlichen und sozialen Belange nutzt.

Doppelhaushalt 2026/2027:

Das prägendste TOP-Thema in allen Gesprächen war (und ist weiterhin) der Doppelhaushalt 2026/2027. Knackpunkte sind im finanziell bemessenen Haushalt, das fehlende Personal in allen Bereichen, die fehlenden Beförderungen, die Obergrenze der Beförderungsämter (§ 23 (ThürBesG), der Stellenpool, die drei vordefinierten Bereiche Schule/Justiz/Polizei und die Höhe der Einstiegsämter. Die Probleme zusammengenommen erwähnen noch nicht einmal die immense Arbeitsflut (Bürokratie), das bevorstehende Ausscheiden von Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand sowie die Implementierung von KI-Prozessen in der Thüringer Landesverwaltung. Der tbb erwähnt explizit, dass wir uns immens für Stellenhebungen und die Abschaffung der Obergrenzen für Beförderungsämter eingesetzt haben und weiterhin einsetzen werden!

Dienstrechtsnovellierung:

Der tbb wurde zum Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts bereits im 1. Halbjahr 2025 im Rahmen der Beteiligung angehört. Auf der Plenarsitzung vom 19. Juni 2025 wurde der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen.  Der tbb erwartet die Beschlussfassung des GE noch in diesem Jahr vom Landtag. Die Fraktionen kennen die Problematik und die Haltung des tbb und der Beamtenschaft, dass das Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts dringend erwartet wird.

Die Modernisierung der Dienstrechtsnovellierung sieht bislang vor, über 50 Regelungsbereiche aus vier Beamtengesetze zu ändern: Thüringer Beamtengesetz (ThürBG), Thüringer Laufbahngesetz (ThürLaufbG), Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG), Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG).

Amtsangemessene Alimentation:

In Fragen der Alimentation hat sich der tbb in erheblichem Maße gegenüber den Landtagsfraktionen, der Landesregierung sowie den Beschäftigten engagiert. Das Bestreben des tbb, eine Musterklagevereinbarung mit der Landesregierung zu schließen, fand aufgrund divergierender Auffassungen jedoch keine Zustimmung. Die Notwendigkeit richtungsweisender höchstrichterlicher Entscheidungen zur Frage der amtsangemessenen Alimentation besteht nicht nur in Thüringen, sondern gleichermaßen in den übrigen fünfzehn Bundesländern sowie auf Bundesebene fort.
Nach nunmehr fünf Jahren intensiver Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit ist das Thema der amtsangemessenen Alimentation auf allen Seiten als ein „dringend klärungsbedürftiges“ Anliegen erkannt.

Ausbildungskampagne:

Der Nachwuchs ist das Fundament unserer Zukunft – und muss gezielt gefördert werden. Es kann keine nachhaltige Lösung sein, künftig stärker auf ältere Arbeitskräfte zu setzen oder die Arbeitszeiten zu verlängern. Um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen, ist es entscheidend, in die junge Generation zu investieren. Statt über längere Arbeitszeiten zu diskutieren, sollten wir darüber sprechen, wie der öffentliche Dienst attraktiver gestaltet werden kann. Im Mittelpunkt muss die Frage stehen, wie junge Menschen motiviert, unterstützt und langfristig gefördert werden können.

Arbeitsschutz-und Gesundheitsschutz:

Der tbb hat ein umfassendes Forderungspapier zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erarbeitet. Neben dem Arbeitsschutz werden auch die Themen Schwerbehinderung und Pflege immer essenzieller.

Der tbb erwartet weiterhin von der Landesregierung, dass der Öffentliche Dienst nicht vorrangig als Kostenfaktor, sondern als Leistungsträger betrachtet wird, der politische Entscheidungen vorbereitet und vor allem in konkretes Handeln umsetzt.

Die Rahmenbedingungen für die Arbeitsplätze im Öffentlichen Dienst müssen so ausgestaltet sein, dass es gelingt, qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen und zu binden. Dazu gehören auch eine faire und anforderungsgerechte Bezahlung sowie eine verlässliche Altersversorgung. Diese Aspekte sollten nicht Gegenstand politischer Spardebatten sein, die naturgemäß abschreckend auf Interessenten und demotivierend auf Beschäftigte wirken. Vielmehr sollte eine konkurrenzfähige Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse gestaltet und auch kommuniziert werden.

Im Interesse von Thüringen versteht sich der tbb als konstruktiver Reformpartner von Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Von gemeinsamen Gesprächen mit dem tbb partizipieren nicht nur die Fraktionen, sondern auch die Ministerien, die Staatskanzlei und Entscheidungsträger im Sinne einer modernen Zukunft des öffentlichen Dienstes in Thüringen.

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