Verschärfung der Maßnahmen
Gewalterfahrungen am Arbeitsplatz
Einer von vier Beschäftigten im öffentlichen Dienst hat bereits Gewalt am Arbeitsplatz erlebt (Studie vom Bundesinnenministerium beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, 2020). Schon seit langer Zeit fordert der dbb und auch die dbb jugend thüringen einen nachhaltigen Schutz von Beschäftigten.
Am 04.09.2024 hat das Bundeskabinett den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten beschlossen. Da zunehmende Angriffe auf Einsatzkräfte im öffentlichen Dienst eine Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zwingend notwendig machen, begrüßt die dbb jugend thüringen die Verstärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten, Rettungskräften, Polizisten, Feuerwehrleuten und Sanitätern, denn Menschen die tagtäglich der allgemeinen Bevölkerung dienen benötigen einen Staat, der im übertragenen Sinne hinter ihnen steht. "Wer täglich sein Leben riskiert, um die Sicherheit anderer zu gewährleisten, muss sich auf den Schutz durch den Rechtsstaat verlassen können", lautet die Aussage von Justizminister Dr. Marco Buschmann in der Pressemitteilung des BMJ. Er betont, dass Gewalt gegen Einsatzkräfte inakzeptabel sei und härtere strafrechtliche Konsequenzen folgen müssten.
Behinderungen sowie körperliche Übergriffe auf Einsatzkräften, Rettungswagen, Feuerwehrleuten und Co. In Notfallsituationen nehmen zu und behindert nicht nur die Arbeit der Helfenden, sondern gefährden auch Menschenleben. Daher sollen die folgenden zusammengefassten Maßnahmen eine klare Botschaft gegen Gewalt senden.
Maßnahmen und Strafen für Angriffe auf Einsatzkräfte
Die wesentlichen Änderungen des Gesetzes konzentrieren sich auf die Verschärfung der Strafen für Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte. Bereits im Jahr 2017 wurde mit dem § 114 StGB ("Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte") eine spezifische Regelung eingeführt, die diesen Berufsgruppen besonderen Schutz bieten soll. Angreifer von Vollstreckungsbeamten oder Rettungskräften, welche ihre Dienstpflichten ausüben, müssen mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen.
Die Gesetzesanpassungen haben das Ziel, diese Schutzvorschriften auszubauen und die Strafen in besonders schweren Fällen zu erhöhen. Insbesondere soll die Mindeststrafe bei extrem gewalttätigen Übergriffen angehoben werden. Dies soll nicht nur eine deutliche Abschreckungswirkung darstellen, sondern auch die gesellschaftliche und politische Anerkennung für die Arbeit dieser Einsatzkräfte widerspiegeln.
Ein weiterer Punkt der Gesetzesänderung sieht vor, dass Rettungskräfte den gleichen strafrechtlichen Schutz wie Polizeibeamte genießen. Damit soll die Hemmschwelle für Angriffe erhöht und ein größeres Bewusstsein in der Öffentlichkeit für die Bedeutung der Arbeit von Rettungskräften geschaffen werden.
Maßnahmen zur Prävention von Gewalt
Neben der Verschärfung der Strafgesetze setzt das BMJ auch auf präventive Maßnahmen. Hierzu gehören Aufklärungskampagnen, welche das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Bedeutung und den Respekt gegenüber Einsatzkräften stärken sollen. Um bereits frühzeitig das Verständnis für die Tätigkeiten von Einsatzkräften zu fördern, soll in Schulen und Bildungseinrichtungen verstärkt über die Rolle von Polizei und Rettungsdiensten informiert werden.
Justizminister Buschmann hebt in der Pressemitteilung die Verantwortung des Staates hervor: "Wer Gewalt gegen diejenigen ausübt, die uns alle schützen, muss wissen, dass er die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen wird."
Die Anpassungen des Strafrechts sowie die verstärkten Bemühungen um Prävention sind endlich ein wichtiger und richtiger Schritt, um die Sicherheit von Einsatzkräften zu stärken. Gleichzeitig wird der gesellschaftliche Respekt gegenüber diesen Berufsgruppen gefördert. Die dbb jugend thüringen wünscht sich darüber hinaus Respekt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst und ein verstärkter Schutz für sämtliche Berufsgruppen, denn Übergriffe, Bedrohungen und Beleidigungen gegenüber allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind nicht akzeptabel und müssen strafrechtlich verfolgt werden. Hier ist ein Fokus auf die systematische Erfassung von Gewalterfahrungen und Vor- sowie Nachsorgemaßnahmen essenziell.