04. Juni 2024

dbb jugend thüringen fordert Null-Toleranz-Grenze

Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst

Die Ergebnisse einer Befragung von über 10.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind eindeutig: Gewalterfahrungen im öffentlichen Dienst sind keine Seltenheit: 23 Prozent der Befragten gaben an, bereits Gewalterfahrungen am Arbeitsplatz gemacht zu haben, 12 Prozent sogar mehrmals im Jahr (Studie „Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“, 2022).

Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind zunehmend verbaler und körperlicher Gewalt ausgesetzt und dienen als Sündenbock für unzufriedene Bürger und Bürgerinnen. Der zunehmend fehlende Respekt und die unzureichende Fähigkeit Konflikte in einem angemessenen Rahmen zu klären, sorgen für unzumutbare Gewalterfahrungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Angst darf nicht der tägliche Begleiter auf Arbeit sein! Es muss eine Null-Toleranz-Grenze gegenüber Gewalt an unschuldigen Beschäftigten gelten.  Dafür bedarf es konkreter Präventions- und Nachsorgemaßnahmen.  "Die Daten bestätigen unsere langjährigen Forderungen nach einer systematischen Erfassung der Angriffe auf die Beschäftigten und der Methoden der Prävention, Reaktion und Nachsorge. Es muss aufhören, dass die Ahndung der Fälle weitgehend volatilen Bewältigungsmustern vor Ort folgt. Neben dem breiten Konsens, dass eine Attacke auf Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staats ein Angriff auf unsere demokratischen Institutionen und Werte und damit auf uns alle ist, brauchen wir bundesweit umfängliche Handlungsempfehlungen, um die Kolleginnen und Kollegen nachhaltig zu schützen. Und ihnen in dem Fall, der dann trotz bestmöglicher Prävention doch eintritt, konsequent und sofort zur Seite zu stehen." fordert Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender dbb. 

Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist kein Randphänomen, aber sie darf nicht geduldet werden, denn eines ist ganz klar: Die Beschäftigten sind Menschen.

Das Schönrechnen von Kriminalstatistiken hilft an dieser Stelle niemandem weiter.  Die Arbeitgeber lassen uns als Beschäftigte auf weiter Flur allein stehen. Niemand spricht offen an, wie man mit Drohungen, Beleidigungen und körperlichen Angriffen umgehen kann und sollte. Schulungen zu diesem Thema gibt es kaum. Im schlimmsten Fall hört man von den Vorgesetzen, dass man sich solches Verhalten nicht annehmen soll, dass man sich ein dickes Fell wachsen lassen muss. Man darf niemals aus der Rolle fallen, wenn man wieder angegriffen und beleidigt wurde. Wir sagen entschieden: NEIN. Man sollte sich niemals von einem anderen Menschen derart schlecht behandeln lassen müssen. 

Die Aussage, dass wir den Bund, Länder oder Gemeinden nach außen repräsentieren, hat nichts damit zu tun, dass man sich zum Teil tagtäglich beleidigen lassen oder körperliche Angriffe ertragen muss. Menschen, die jeden Tag wertvolle Arbeit für die Gesellschaft leisten, müssen sich nicht Alles gefallen lassen. Man darf sich auch als Beschäftigter zur Wehr setzen und Grenzen aufzeigen.  Wir stehen als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis gegenüber unserem Dienstherrn oder Arbeitgeber. Dieses Treueverhältnis kann jedoch nicht nur einseitig sein. Der Dienstherr oder Arbeitgeber hat gegenüber den Beschäftigten ebenfalls Verpflichtungen: Hier geht es vor Allem um die Fürsorgepflicht. Es gilt die Pflicht die Bediensteten bestmöglich vor Gefahren zu schützen und einzugreifen, wenn Gefahren bestehen. 

Die dbb jugend thüringen fordert alle Arbeitgeber im öffentlichen Dienst dazu auf diese Pflicht umzusetzen

Saskia Grimm
Landesjugendleiterin dbb jugend thüringen

 

Für alle, die bereits Erfahrungen mit Gewalt am Arbeitsplatz gemacht haben empfiehlt sich dieser Link, unter dem ein umfangreicher Ratgeber zu finden ist.

zurück