Gesetzentwurf amtsangemessene Alimentation
Haushalts- und Finanzausschuss tagt am Freitag
Am Freitag, den 26. Mai 2023, wird sich der Haushalts- und Finanzausschuss (HuFa) erneut mit dem „Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“ beschäftigen. Der tbb und seine Mitglieder haben ihre Stellungnahmen abgegeben und hoffen auf die angekündigte, rege Diskussion unter den Ausschussmitgliedern.
Ein halbes Jahr ist her und gefühlt hat sich bezüglich des von den Thüringer Beamtinnen und Beamten ersehnten Gesetzentwurfes nichts bewegt. Uns erreichten Zuschriften und Anfragen, ob das denn noch rechtens sei, würde doch der Gesetzentwurf (GE) selbst den Verfassungsverstoß der aktuellen Alimentation seit 1. Januar 2023 explizit zugeben. So heißt es im GE: „Daher sind zur Sicherstellung einer verfassungsmäßen Alimentation, insbesondere zur Wahrung des Mindestabstands zur Grundsicherung, ab dem 1. Januar 2023 eine Anpassung der alimentationsrelevanten Besoldungsbestandteile um 3,25 Prozent sowie Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise, welche nach § 3 Nr. 11 c des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährt werden können, zwingend erforderlich.“
Ein Blick in den parlamentarischen Ablauf zeigt jedoch, dass es bislang keine schuldhaften Verzögerungen in diesem Prozess gab: Der Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung am 18. Januar 2023 dem Landtag vorgelegt, wo er am 1. Februar 2023 beraten wurde. Es erfolgte die zu erwartende Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss (HuFa), der wiederum am 10. März 2023 eine schriftliche Anhörung beschloss mit Äußerungsfrist zum 28. April 2023. Der HuFa tagt am 26. Mai 2023 erneut über den GE.
Rein theoretisch könnte daher mit einer erneuten und abschließenden Befassung des Landtages im Plenum vom 31. Mai -2. Juni 2023, spätestens jedoch im letzten Plenum vor den Sommerferien vom 5. – 7. Juli 2023, zu rechnen sein. Fakt ist, auf der vorläufigen Tagesordnung 110.- 112. der Plenarsitzung vom 31. Mai -2. Juni 2023 wird unter II. TOP 29 das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften aufgeführt.
Der tbb wird weiter berichten, sobald ihm Näheres bekannt ist. Wir warten gespannt.
Tagesordnung Haushalts- und Finanzausschuss am 26.05.2023.
Weitere Informationen Drs. 7/7122 in der Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz - (ThürBeteildokG)