Nachzahlungen verschieben sich
Hürdenlauf um das Thüringer Besoldungsgesetz
Schafft es der Thüringer Landtag, das Besoldungsgesetz noch in diesem Jahr zu beschließen und haben die Abgeordneten des Landtags noch die Kraft, den bisherigen Gesetzentwurf zu ändern? Wie ein Krimi begleitet der tbb seit Jahren das Thema um die amtsangemessene Alimentation bzw. das Thüringer Besoldungsgesetz in diesem Jahr.
Die Stellungnahme des tbb vom 17. September 2026 zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)" zur Drucksache 8/3723 scheint u.a. auf breites Gehör bei den Abgeordneten des Landtags gestoßen zu sein. Der tbb hat dem bisherigen Besoldungsgesetzentwurf massiv die Stirn geboten. Nun scheinen Änderungsanträge tatsächlich möglich, die noch etwas länger Zeit bedingen und ein erneutes Anhörungsverfahren mit einem oder mehreren geänderten Besoldungsgesetzentwürfen in Gang setzen.
Eine für den 1. Oktober 2026 anberaumte Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (HuFa) sollte eigentlich mit Beratung und finaler Beschlussempfehlung des bisherigen Besoldungsgesetzentwurfes an den Thüringer Landtag in seiner Plenarwoche vom 7. bis 9. Oktober 2026 Beschlusskraft geben. Das Besoldungsgesetz hat nach längerer Diskussion im HuFa keine Beschlussvorlage erhalten. In der Folge kann das Besoldungsgesetz diese Woche im Plenum auch nicht behandelt werden.
Große Bedenken der Opposition an der Drs.: 8/3723 und deren Ausgestaltung führen nun zu weiteren Änderungsanträgen, die sich im zeitlichen engmaschigen Ablauf einfügen.
Für Anfang November 2026 wird der HuFa zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammenkommen und abschließend zum Besoldungsgesetz beraten. Dies bedingt ebenso ein Sonderplenum für Anfang November 2026, damit das Thüringer Besoldungsgesetz und deren verbundenen Nachzahlungen noch für diesem Jahr mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden können.
Das Besoldungsthema bleibt weiter aufgeheizt. Der tbb erwartet trotz der schwierigen Verhältnisse im Landtag, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in vollem Umfang - Rechnung getragen - und zeitnah umgesetzt werden.
