Besoldungsanpassungsgesetz im Landtag
Inflationsausgleich in Besoldung und Versorgung gefordert
Die drastische Steigerung der Lebenshaltungskosten führt auch im öffentlichen Dienst zu massiven Reallohnverlusten. Der aktuell im Thüringer Landtag vorliegende Entwurf sieht nur eine Anhebung zum 1. Dezember 2022 um 2,8% vor.
Die Inflation sei in den letzten 12 Monaten drastisch gestiegen, so stark wie seit 70 Jahren nicht mehr; und liege zurzeit sie bei circa 10 Prozent. Die Besoldung für den öffentlichen Dienst in Thüringen soll nach dem nun zu entscheidenden Gesetzentwurf zum 1. Dezember 2022 aber nur um 2,8 Prozent steigen. „Der tbb begrüßt grundsätzlich, dass die Landesregierung die Tarifergebnisse, die im letzten Jahr ausgehandelt wurden, ungekürzt auf die Beamten überträgt. Eine Anhebung um 2,8% ab Dezember war aber weder für die Tarifbeschäftigten rückwirkend betrachtet genug. Sie reicht jedoch definitiv nicht aus, um die Vorgaben an eine verfassungsgemäße Alimentation zu erfüllen“, heißt es vom Landesvorsitzenden des tbb Frank Schönborn.
Der Besoldungsgesetzgeber setzt zunächst das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder vom 29. November 2021 zeit- und wirkungsgleich um. Eine Erhöhung um 2,8% erst ab Dezember entspricht jedoch nicht den tatsächlichen und finanziellen Belastungen aufgrund der dauerhaft hohen durchschnittlich bei 8,1% liegenden Inflationsrate – die zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses in dieser Dimension noch nicht absehbar waren – nicht im Entferntesten. Eine Berücksichtigung der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist schnellstmöglich unabdingbar.