22. Februar 2024

Beihilfe

Information zu den Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge

Aktuell gibt es bei uns wieder zahlreiche Hinweise zu den Bearbeitungszeiten in der Beihilfe. Viele Kolleginnen und Kollegen beschweren sich über die langen Wartezeiten. Für schriftlich eingereichte Anträge wartet man aktuell bis zu 10-11 Wochen, für online eingereichte Anträge 5-6 Wochen. Wir haben im Rahmen unserer Gespräche mit dem Thüringer Finanzministerium nachgefragt.

Hier heißt es, dass aufgrund des dauerhaft erhöhten Antragseingangs in der Beihilfestelle alle zur Verfügung stehenden personellen und organisatorischen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Bearbeitung der Beihilfeanträge getroffen wurden mit dem Ziel die Bearbeitungsdauer wieder auf zehn Arbeitstage abzusenken. Diese Maßnahmen brauchen jedoch Zeit, um zu wirken.

Insbesondere wurden die Arbeitsabläufe im Rahmen der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen weiter optimiert. Ferner wurden neue Bedienstete für die Beihilfestelle eingestellt. Bis die Bediensteten vollständig in die beihilferechtliche Materie eingearbeitet sind, wird jedoch Zeit vergehen. So haben alle neuen Bediensteten keine Vorkenntnisse im Beihilferecht nach der Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV) und in den einschlägigen Abrechnungsregelwerken über medizinische Leistungen, zum Beispiel Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ), Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ), der Thüringer Hebammenverordnung, Krankenhauskostenabrechnungen und so weiter. Ferner werden auch Bedienstete aus anderen Bereichen des Thüringer Landesamts für Finanzen (TLF) zur Verstärkung in der Beihilfestelle eingesetzt.

Bei aller verständlichen Frustration, da es in vielen Fällen um nicht unerhebliche Beträge geht, bitten wir im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, die aktuell in den Beihilfestellen eingesetzt sind, um Rücksicht.

 

Direktabrechnung

Das Thüringer Finanzministerium teilte uns im Rahmen eines Spitzengesprächs mit, dass eine Änderung des § 72 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) dahingehend beabsichtigt ist, so dass in der Thüringer Beihilfeverordnung auch Regelungen zur Direktabrechnung getroffen werden können. Durch die Gesetzesänderung soll der Verordnungsgeber die Möglichkeit erhalten, die für die Direktabrechnung erforderlichen Verfahrensregelungen zu erlassen. So ist beabsichtigt, in der Thüringer Beihilfeverordnung eine Regelung vorzusehen, welche die Zahlung an Dritte bei Behandlungen in zugelassenen Krankenhäusern – entsprechend der Regelung des Bundes – ermöglicht.

 

Weitere Quellen:

Den aktuellen Bearbeitungsstand beim TLF erfahren Sie hier:

https://tlf.thueringen.de/landesbedienstete/beihilfe/

 

Kleine Anfrage 7/4995 vom 15. Juni 2023 Abgeordneter Walk (CDU)

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/93518/bearbeitung_von_beihilfeantraegen_in_thueringen.pdf

 

Kleine Anfrage 7/5379 vom 8. November 2023 Abgeordneter Kowalleck (CDU)

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/95285/bearbeitungszeiten_von_beihilfeantraegen_in_thueringen.pdf

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