Informationen zum Bildungsfreistellungsgesetz
Am 1. Januar 2016 tritt das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) in Kraft. Dann haben auch alle Landesbeschäftigten, auch Auszubildende, im Öffentlichen Dienst in Thüringen sowie die Beamten des Freistaates einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.