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Juristischer Vorbereitungsdienst künftig wieder im Beamtenverhältnis auf Widerruf
Der juristische Vorbereitungsdienst soll künftig wieder im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert werden können.
Das ist eine wesentliche Neuerung im Thüringer Juristenausbildungsgesetz (ThürJAG), dass der Landtag im November verabschiedet hat. Das Parlament hat das bisher geltende gleichnamige Gesetz abgelöst und komplett neu gefasst, da ein erheblicher Änderungsbedarf bestand.
Thüringen hatte 2016 wie andere Bundesländer das Beamtenverhältnis auf Widerruf für Rechtsreferendare trotz massiver Kritik des tbb abgeschafft. Rechtsreferendare wurden seither in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ausgebildet. Die Landesregierung hatte diesbezüglich in ihrem Entwurf für das ThürJAG keine Änderung vorgesehen. Der tbb hatte sich in seiner Stellungnahme dagegen ausgesprochen. In der Anhörung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hatten sich weitere Anzuhörende dafür ausgesprochen, das Beamtenverhältnis auf Widerruf wiedereinzuführen.
Der Landtag ist dem Votum gefolgt. Im Ergebnis können die Rechtsreferendare nun zwischen dem Beamtenverhältnis auf Widerruf und einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis wählen. Das Gesetz regelt darüber hinaus sämtliche mit dem juristischen Vorbereitungsdienst zusammenhängende fachliche Fragen. Für die Wiederholung einer bereits bestandenen „Zweiten“ Staatsprüfung, um die Prüfungsnote zu verbessern, fallen nun geringere Kosten an. Wer sich für einen solchen Notenverbesserungsversuch entscheidet, muss nur noch 200 Euro statt wie bisher 500 Euro zahlen.
Quelle: Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz -ThürJAG-, Drucksache 7/4753)