03. November 2023

Einkommensrunde 2023 mit der TdL

Keine Bewegung auf Arbeitgeberseite

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde am 2. und 3. November 2023 in Potsdam hat die Arbeitgeberseite nicht lösungsorientiert verhandelt. Statt eines Angebots wurden seitens der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) lediglich finanzielle Bedenken vorgebracht. Eine Einsicht, dass die Tarifverträge für die Landesbeschäftigten dringend weiterentwickelt werden müssen, um den Personalmangel zu bekämpfen und wieder konkurrenzfähig zu werden, war nicht zu erkennen.

Die Arbeitgebenden denken fast nur in der Kategorie Probleme und nicht in der Kategorie Lösungen“, kritisierte dbb Chef Ulrich Silberbach nach der 2. Verhandlungsrunde.

"In der Konsequenz sind wir gestern und heute hier in Potsdam überhaupt nicht weitergekommen. Jetzt liegt wieder alle Last auf der dritten Runde. Das hätten wir gerne vermieden“, so Silberbach am 3. November 2023. „Wahrscheinlich ist die Tarifgemeinschaft deutscher Länder ohne Druck von der Straße einfach nicht einigungsfähig. Und genau diesen Druck werden wir jetzt liefern.“

Der dbb Bundesvorsitzende kritisierte die Arbeitgebenden deutlich: „Die Länder suchen gar nicht nach Lösungen, um den öffentlichen Dienst attraktiv und konkurrenzfähig zu gestalten. Im Zweifel wollen sie scheinbar einfach billig sein.“ Für so eine kurzsichtige und destruktive Politik stünden die Gewerkschaften nicht zur Verfügung. „Wir werden in den nächsten Wochen also die Warnstreiks und Protestaktionen massiv ausweiten müssen.“

Schon jetzt sei klar, dass sich die Verweigerungshaltung bei der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung und Versorgung fortsetzen werde. „Deshalb sind auch die Landes- und Kommunalbeamten und selbstverständlich auch die betroffenen Pensionärinnen und Pensionäre aufgerufen, unsere Demos zu verstärken“, so Silberbach.

Hintergrund:

Von den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Es ist noch eine dritte Verhandlungsrunde vom 7. bis 9. Dezember 2023 vereinbart.

Flugblatt Nr. 12 | Einkommensrunde TV-L 2023

Flyer | Rechte im Arbeitskampf Tarifbeschäftigte

Forderungen:

Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 10,5 Prozent, mindestens aber um 500 Euro monatlich erhöht werden.

Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen / Praktikanten sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden.

Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.

Unbefristete Übernahme in Vollzeit der Auszubildenden und Dual Studierenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.

Erwartungen:

Der dbb erwartet, dass die Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflege im Vollzug (Justiz- und Maßregelvollzug) sowie den Landeskrankenhäusern die dynamische Zulage für Pflegekräfte erhalten.

In den Stadtstaaten erledigen die Beschäftigten sowohl Landesaufgaben als auch kommunale Aufgaben. Die Städte stehen bei der Gewinnung von Beschäftigten in Konkurrenz zum Umland. Der dbb erwartet daher eine monatliche Stadtstaatenzulage von 300 Euro.

Der dbb konnte in der Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst 2022 für die Beschäftigten in den Kommunen eine ganze Reihe von Verbesserungen erreichen. Wir erwarten, dass die Verbesserungen aus diesem Abschluss mit den Kommunen auch auf die Beschäftigten der Länder übertragen werden.

Der dbb erwartet die Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten (studentischen Hilfskräfte).

Der dbb erwartet die Tarifierung der bislang außertariflich gezahlten Zulage für Beschäftigte im Gesundheitsdienst in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg-

Die Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten in Berlin, Bremen und Hamburg erwarten die Zahlung einer monatlichen Stadtstaatenzulage von 150 Euro.

Der dbb erwartet zudem die umgehende Erfüllung der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung von 2019 zu Abschnitt 3.7 Teil III der Entgeltordnung der Länder für die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau.

Der dbb erwartet die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der entsprechenden Länder und Kommunen.

zurück