27. Januar 2021

Verordnung zum Homeoffice

Keine IT-Ausstattung = kein mobiles Arbeiten

Heute tritt die Verordnung für Homeoffice vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Kraft. Demnach müssen Arbeitgeber während der Pandemie das Arbeiten von zuhause anbieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegenstehen. Der tbb Vorsitzende Frank Schönborn beklagt, dass die unzureichenden Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten viele Mitarbeitende im öffentlichen Dienst dazu zwingt, weiterhin ins Büro zu fahren.

Nach einer Umfrage unter den Fachgewerkschaften und Personalräten im tbb wird zwar in allen Landesbehörden und Verwaltungen Homeoffice ermöglicht, doch maximal 40 Prozent der Innendienstmitarbeiter können tatsächlich zumindest tageweise ins Homeoffice gehen. Die Arbeitsgeber hätten sich zu spät um Laptops und Server gekümmert. Außerdem lägen viele Akten immer noch ausschließlich auf Papier vor und müssten somit im Amt bearbeitet werden. Der tbb Vorsitzende Schönborn sagte dazu: „In Sachen Digitalisierung, IT-Ausstattung und E-Government steckt Deutschland leider immer noch in der Kreidezeit fest.“

Schönborn bedauerte es auch gegenüber der TLZ, dass mobiles Arbeiten in den Behörden häufig an der unzureichenden Informationstechnik und an der Präsenzkultur, die in der öffentlichen Verwaltung leider noch immer vorherrsche, scheitere. „Der öffentliche Dienst kann beim Corona-Homeoffice leider kein Vorbild sein.“

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