05. Januar 2021

Thüringer Personalvertretungsgesetz

Keine Umlaufbeschlüsse im Personalrat mehr möglich

Seit dem 1.1.2021 sind im Personalrat keine Umlaufbeschlüsse mehr möglich. Die Übergangsregelung in § 37 Absatz 5 ThürPersVG lief zum Jahresende aus und wurde noch nicht verlängert.

Der § 37 Absatz 5 ThürPersVG regelte bislang: „Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 können Beschlüsse des Personalrats ausnahmsweise auch mittels Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- oder Videokonferenz erfolgen.“ Eine Verlängerung um 1 Jahr auf den 31.12.2021 ist zwar als Artikel 5 Teil des Gesetzentwurfs RRG „Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“. Auf der Sitzung des Thüringer Landtags am 18. Dezember 2020 wurde es jedoch nicht beschlossen, sondern zur Beratung in den Innenausschuss verwiesen. Mit einem baldigen In-Kraft-Treten ist vorerst nicht zu rechnen, da das aktuelle Pandemiegeschehen Sitzungen des Innenausschusses bzw. Parlamentssitzungen schwer vorhersagbar macht. Zudem müssten sich die Abgeordneten entschließen, den Artikel 5 (Änderungen des Thüringer Personalvertretungsgesetz) rückwirkend zum 1.1.2021 in Kraft treten zu lassen. Auch dies ist bislang nicht vorgesehen.

Der tbb hat die Landtagspräsidentin diesbezüglich angeschrieben.

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