13. Dezember 2021

Statement: Stellv. Landesvorsitzender | Andreas Schiene

Kinderzuschlagsnachzahlung an Beamte

Thüringer Beamtenbund hat für tausende Beamte in Thüringen Nachzahlungen erkämpft! Mit dem Dezembergehalt hat sich für landesbeschäftigte Beamte mit Kindern etwas getan. Sie haben für 2020 und 2021 erhebliche Nachzahlungen des Kinderzuschlags erhalten. Dies hat in erster Linie der Thüringer Beamtenbund (tbb) für Sie erwirkt!

 

Seit Jahren schwelt die Diskussion um die Ausgestaltung der Alimentation im Sinne einer dem Amte nach angemessenen Besoldung (amtsangemessene Alimentation) in Thüringen. Der tbb als Spitzenverband hat sich dieses Themas angenommen und in einer Vielzahl von Gesprächen und Stellungnahmen mit der Thüringer Landesregierung eine Herstellung einer amtsangemessenen Besoldung eingefordert. Schützenhilfe bekamen wir im Mai 2020 vom Bundesverfassungsgericht, das in zwei Beschlüssen eine besoldungsrechtliche Untergrenze festlegte. Als Konsequenz hat der tbb die Beamten dazu aufgerufen, gegen ihre, aus seiner Sicht verfassungswidrige Besoldung Widerspruch einzulegen. Das Ergebnis von über 14.000 Widersprüchen für das Jahr 2020 hat bewirkt, dass die Landesregierung sich selbst eingestehen musste, dass die Thüringer Besoldung seit 2009 bis einschließlich A 9 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Aufgrund dieses durchaus als gravierend zu benennenden Verstoßes (seit 2009 bis A9!!), forderte der tbb als einziger Spitzenverband eine Änderung, die allen Beamten zugutekommen sollte (Anhebung der Grundbesoldung).

Dennoch wählte die Landesregierung den fiskalisch günstigsten Weg einer Anhebung des Kinderzuschlags, den wir als nicht verfassungsgemäß ansehen. Nochmal: Thüringen hat in seinem Reparaturgesetz die günstigste Lösung für den Haushalt gewählt und trotz Verstoßes seit 2009 erst rückwirkend ab 2020 Leistungen gewährt. Nur wer klagte oder offene Widersprüche (selten, da immer verbeschieden wurde) hatte, konnte mit einer weitergehenden Zahlung rechnen. Auf der tbb-Internetseite ist der Werdegang zur kompletten Alimentation auf einer Sonderseite nachzuvollziehen.

Der tbb ist nach wie vor der Ansicht, dass die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Besoldung noch immer nicht verfassungsgemäß umgesetzt sind. So wurde sich im Gesetzentwurf nicht mit Alternativen inhaltlich auseinandergesetzt und auch keine Lösung aufgrund der Verletzung des Abstandsgebotes zum ehemals einfachen Dienst geschaffen.

Allein die Erhöhung der Kinderzuschläge erfolgt rückwirkend nur bis 2020 und nur für diejenigen, die im aktiven Kindergeldbezug stehen. Kinderzuschläge sind aber nicht versorgungsrelevant und entfallen, wenn die Kinder alt genug sind. Alle anderen Kolleginnen und Kollegen gingen leer aus.

Somit hat die ursprünglich erste Diskussion und Aufforderung des tbb an die Landesregierung zumindest für Kinderzuschlagsbezieher etwas in Richtung amtsangemessene Alimentation bewirkt. Danke an den tbb und an alle, die als Mitglieder den tbb und seine 35 Fachgewerkschaften unterstützen.

Wir wollen mit Ihnen zusammen jedoch mehr erreichen. Beamte dürfen nicht streiken – und das ist richtig! Aber Sie dürfen Ihre Besoldung einklagen.

Machen Sie mit! Wehren Sie sich.

Der tbb ist fürsorglich! Zusammen sind wir eine starke Gemeinschaft! Werden Sie ein Teil davon!

zurück