14. März 2023

Energiepreispauschale für Pensionäre

Thüringer Landtag hat Gesetz beschlossen

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen und der Thüringer Kommunen erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Das hat der Thüringer Landtag am 16. März 2023 beschlossen.

Konkret erhält diese Pauschale von 300 Euro, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf Versorgungsbezüge hat. Der Zahlbetrag ist steuerpflichtig und besteht nur für Personen mit einem Wohnsitz im Inland.

Weiterhin besteht die Einschränkung, dass ein zugleich bestehender Anspruch auf eine Energiepreispauschale als Empfängerin oder Empfänger einer gesetzlichen Rente gegenüber dem Anspruch als Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger grundsätzlich vorrangig ist. Schließlich kann die Zahlung, wenn mehrere Versorgungsbezüge nach Landesrecht oder ein anzurechnender weiterer Versorgungsbezug nebeneinander bestehen, insgesamt auch nur einmal gewährt werden. Dem Gesetzentwurf ist zu entnehmen, dass die Auszahlung mit den Bezügen für den Monat Mai erfolgen soll. Das Gesetz sieht mehrere Regelungen vor, die einen Doppelbezug der Energiepreispauschale ausschließen.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat sich der tbb innerhalb der Anhörungsfrist (3. März 2023) geäußert und sich für eine Auszahlung eingesetzt. Die Energiepreispauschale für Pensionäre und Versorgungsempfänger in Höhe von 300 Euro ist mehr als überfällig. Kritikpunkt war jedoch die sehr späte Auszahlung.

Die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschuss, nach Durchführung des Anhörungsverfahrens, war am 10. März 2023 mit Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Das vollständige Gesetz zum Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen finden Sie in der Parlamentsdatenbank des Thüringer Landtags.

Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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