13. November 2020

Feuerwehrrente verdoppelt | Ehrenamt gestärkt

Landtag verabschiedet Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Der Thüringer Landtag verabschiedete gestern nach zügiger Beratung das Gesetzes zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen. Damit kann die zusätzliche Altersversorgung für ehrenamtliche Feuerwehrleute weiterhin gewährleistet werden.

Aufgrund der Zinsentwicklung drohte ein Absinken der Auszahlungsbeträge. Dem tritt das Land mit einer Verdopplung seines Beitrages auf 12 Euro pro Monat und aktivem Feuerwehrangehörigen in den Einsatzabteilungen entgegen. „Die Feuerwehrrente soll ein Anreiz sein, um freiwillige Feuerwehrleute im Ehrenamt zu halten oder für diese Tätigkeit neben der eigentlichen Arbeit zu gewinnen. Immer mehr freiwillige Feuerwehren leiden unter Mitgliederschwund und Personalmangel. Mit der Anhebung der Leistungen der Feuerwehrrente  werden wichtige Anreize für das Ehrenamt und eine dauerhafte Mitgliederentwicklung gegeben“, betonte der tbb Vorsitzende Frank Schönborn.

Die sog. Feuerwehrrente ist eine Anerkennung für die langjährige aktive Tätigkeit zugunsten des Allgemeinwohls, bei der die Angehörigen der Feuerwehren im Ehrenamt eine Pflichtaufgabe der Gemeinden erfüllen. Das Land und die Gemeinden, als kommunale Aufgabenträger, entrichteten dafür bisher für jeden Feuerwehrangehörigen monatlich einen anteiligen Beitrag von jeweils 6 Euro. Nach der Vollendung des 60. Lebensjahres oder dem späteren Ausscheiden aus den Einsatzabteilungen der Thüringer Feuerwehren wird daraus die Feuerwehrrente bezahlt.

Der tbb hatte sich in seiner Stellungnahme gegenüber Landesregierung und Landtag für die Anhebung ausgesprochen. Die Erhöhung kann und soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 wirksam werden.

Mehr dazu auf der Homepage des Innenministeriums.

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