04. September 2017

Zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte beschlossen

Liebermann: „Wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Erstmals seit 2008, auf Initiative der damaligen Finanzministerin Birgit Diezel, wird mit dem Beschluss des Thüringer Landtags vom vergangenen Donnerstag das Tarifergebnis zeitgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen in Thüringen übertragen.

„Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen (tbb) begrüßt die zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte als einen Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert der Landesvorsitzende Helmut Liebermann. Hervorzuheben ist auch, dass es erstmals seit der Föderalismusreform 2006 eine wesentliche Verbesserung des Gesetzentwurfs der Landesregierung durch das Parlament gab.

„Leider wurden nicht alle Forderungen des tbb umgesetzt, jedoch ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die nur zum Teil vorgenommene Übertragung des Mindestbetrages in Höhe von 75 Euro für die unteren Einkommensgruppen bleibt eine bittere Pille“, so Liebermann.

Im Einzelnen:

  • ab 1. Januar 2017 + 1,8 %
    (Der im Tarifvertrag festgelegte Prozentsatz für das Jahr 2017 (2,0 %) ist wegen der Zuführungen zur Bildung der Versorgungsrücklage nach § 64 ThürBesG gegenüber dem Tarifabschluss um 0,2 Prozentpunkte vermindert)
  • ab 1. Januar 2018 + 2,35%
  • Erhöhung der Anwärterbezüge um einen Festbetrag i.H.v. 35 €
  • anstatt der 75 € wird für die Besoldungsgruppen A6 bis A8 die allgemeine Zulage pauschal um 25 € erhöht (bisher 20,48 €)
  • Die Lehrkräfte an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule erhalten die gleiche Zulage wie Beamte des Einsatzdienstes im Brand- und Katastrophenschutz
  • Die Justizvollzugszulage wird an die Polizeivollzugszulage angeglichen (bisher 98,72 €, neu 131,08 € ab dem dritten Dienstjahr, 65,54 € im zweiten Dienstjahr)
     

Wie bereits in der dem letzten tbb konkret erwähnt, hält der tbb aber seine Kritik aufrecht, dass die Übertragung zwar zeitgleich, aber nicht vollständig inhaltsgleich erfolgt. Die pauschale Erhöhung der allgemeinen Zulage für die Besoldungsgruppen A6 bis A8 um 25 € plus die prozentuale Anhebung der Tabellenwerte entsprechen nicht in vollem Umfang dem Mindestbetrag von 75 €, der im Tarifbereich zur Anwendung kommt. Ein Ausgleich für die Einführung der Erfahrungsstufe 6 im Tarifbereich für die oberen Entgeltgruppen ist leider nicht vorgesehen worden.

Nachdem die rückwirkende Erhöhung ab April 2017 bereits unter Vorbehalt zur Auszahlung kam, ist nunmehr der Weg frei für die rückwirkenden Zahlungen für die Monate Januar bis einschließlich März 2017.

 

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