30. November 2020

Thüringer Urlaubsverordnung geändert

Mehr Kinderkrankentage auch für Beamtinnen und Beamte

Ab sofort sind die Kinderkrankentage auch für Beamtinnen und Beamte für das laufende Jahr für jedes Kind auf längstens 15 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte auf längstens 30 Arbeitstage erhöht. Gleiches gilt bereits seit Oktober für die Tarifbeschäftigten.

Die Nase läuft, der Hals kratzt, Symptome die bei Kindern häufiger vorkommen und in der Regel schnell wieder verschwinden. In Zeiten der Corona-Pandemie ist jedoch besondere Vorsicht geboten, daher lehnen sowohl Kindertagesstätten, als auch Schulen die Betreuung von Kindern aktuell häufiger ab. Grundsätzlich haben Eltern in diesem Fall die Möglichkeit ihre Kinder an bis zu zehn Tagen pro Kind und Elternteil zu Hause zu betreuen. In Zeiten der Corona-Pandemie sind diese jedoch schnell aufgebraucht. Der Bundestag hatte daher Mitte August beschlossen, die Betreuungstage der gesetzlich Krankenversicherten um fünf Tage pro Kind und Elternteil auszuweiten.

Bisher ausgenommen von dieser Regelung waren die Beamtinnen und Beamten. Der tbb hatte das kritisiert und eine entsprechende Regelung für diese Berufsgruppe gefordert. Schnell und unkompliziert hat das TMIK in einer Novellierung der Thüringer Urlaubsverordnung die nötige Änderung verfasst.

„Wir begrüßen die schnelle Umsetzung ausdrücklich“, erklärte Frank Schönborn, Vorsitzender des tbb. „Beamtinnen und Beamte stehen genauso wie andere Eltern vor der Herausforderung ihre Kinder zu betreuen, wenn sie krank sind. Entsprechend ist eine Angleichung nur gerecht und die schnelle Umsetzung nur erfreulich.“

Änderung ThürUrlVO

zurück