01. Juli 2020

Bundestag beschließt Gesetzespaket zur Bekämpfung von Hasskriminalität

Mehr zivilrechtlicher Schutz, Erleichterung bei Erwirkung von Auskunftssperren

Am 17.6.2020 hat der Bundestag ein umfangreiches Gesetzespaket zur Bekämpfung von Hass, Hetze und Rechtsextremismus beschlossen. Kernstück sind eine Reform des NetzDG sowie verschiedene Ergänzungen und Verschärfungen des StGB. Androhungen von Körperverletzung und sexuellen Übergriffen gelten dann als Straftat und dem BKA gegenüber als meldepflichtig.

Zusätzlicher Schutz für Personen, die in der Öffentlichkeit stehen

Personen, die in besonderer Weise von Bedrohungen, Beleidigungen oder unbefugten Nachstellungen betroffen sind, werden durch eine Änderung des § 51 BMG künftig leichter eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen können. Ausdrücklich erwähnt werden Personen, die aufgrund beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeiten in verstärktem Maße Anfeindungen und Angriffen ausgesetzt sind. Dies führt beispielsweise dazu, dass bei Eintragung einer Auskunftssperre bei Kandidaten*innen auf Wahllisten nicht mehr die Wohnanschrift angegeben wird.

Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung an das Bundeskriminalamt

Die neue Meldepflicht des § 3a NetzDG ergänzt die bisherige Pflicht zur Löschung strafrechtlicher Inhalte für Anbieter sozialer Netzwerke im Sinne von § 1 Abs. 1 NetzDG. Neben die Pflicht zur Löschung tritt künftig eine Pflicht zur Meldung strafbarer Inhalte an das BKA. Hierzu muss der Anbieter eines sozialen Netzwerks ein wirksames Verfahren vorhalten, § 3a Abs. 1 NetzDG. Meldepflichtig sollen gemäß § 3a Abs. 2 NetzDG Inhalte sein, die nach Einschätzung des Anbieters strafbar sind und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in sozialen Medien haben können.

Verschärfungen im StGB

Der Entwurf sieht ergänzend einige nicht unerhebliche Ergänzungen und Verschärfungen des StGB vor:

Zur besseren Verfolgbarkeit schwerwiegender Fälle der Beleidigung sollen diese zukünftig von einem Qualifikationstatbestand in § 185 erfasst werden, der das Höchstmaß der Freiheitsstrafe von bisher einem Jahr auf zwei Jahre erhöht.

Die Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gemäß § 188 StGB, die nach der Rechtsprechung bisher nur für Politiker auf Bundes- und Landesebene anwendbar war, wird künftig alle Politiker bis hin zur kommunalen Ebene erfassen. Außerdem wird der Straftatbestand auf Beleidigungen ausgedehnt.

§ 241 StGB (Bedrohung): Bisher war gemäß § 241 StGB nur die Bedrohung mit einem Verbrechen strafbar. Künftig ist auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert strafbar.

Medizinisches Personal in ärztlichen Notdiensten und Notaufnahmen wird nun in den Schutzbereich des § 115 Abs. 3 StGB (Gewalt gegen Rettungsdienste) aufgenommen. Die Vorschrift hat bisher nur Rettungskräfte im unmittelbaren Rettungseinsatz geschützt.

Die Billigung schwerer Straftaten gemäß § 140 StGB wird künftig nicht nur für bereits begangene Straftaten strafbar sein, sondern auch bei öffentlicher Befürwortung künftiger Straftaten, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.

Der Straftatbestand der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 146 StGB wird um das Merkmal der Androhung einer gefährlichen Körperverletzung sowie der Androhung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ergänzt.

Der Katalog der strafschärfenden Beweggründe des § 46 Abs. 2 StGB wird um das Merkmal antisemitischer Tatmotive ergänzt.

Neue Stellen bei Polizei und Justiz erforderlich

Die Reformen werden zu einer deutlichen Erhöhung des Arbeitsaufwandes verschiedener Behörden führen. DPolG, BDR und DJG schätzen, dass nach der Gesetzesänderung jährlich mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren zusätzlich auf die Justiz zukommen werden. Die Schaffung neuer Stellen zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben wird dringend geboten sein, wenn die Reformen in der Praxis effektiv umgesetzt werden sollen.

Informationen zum Gesetzgebungsverfahren

Regierungsentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

tbb-konkret als PDF

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