23. August 2023

Gut zu wissen

Meine Rechte im Arbeitskampf

Der Arbeitskampf ist das von den Tarifparteien organisierte und durchgeführte Mittel, um tarifvertragliche Forderungen durchzusetzen. Doch was sind meine Rechte im Arbeitskampf?

Arbeitskampf ist als Teil der tarifpolitischen Auseinandersetzung durch das Grundgesetz geschützt. Bei einem gewerkschaftlichen Arbeitskampf (Warn-/Streik) handeln Streikende nicht arbeitsvertragswidrig. Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ruhen. Der Arbeitgebende darf Arbeitnehmende wegen einer Teilnahme am rechtmäßigen Streik nicht abmahnen oder gar kündigen. Allerdings hat der Streikende für die Zeit des Arbeitskampfs auch keinen Anspruch auf Entgelt. Die dbb-Fachgewerkschaften zahlen ihren Mitgliedern als Ausgleich Streikgeld. Streikgeld ist steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.

Für Beamtinnen und Beamte gilt ein generelles Streikverbot; dieses ist Kernbestandteil des Berufsbeamtentums. Es gehört zu den in Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes verankerten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und hat Verfassungsrang. ABER sie haben nach Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes – wie alle anderen Arbeitnehmenden – das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen. Sie dürfen wegen Betätigung für ihre Gewerkschaft oder ihren Berufsverband nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden. In ihrer Freizeit dürfen Beamtinnen und Beamte Kundgebungen oder Warnstreiks, zum Beispiel im Zusammenhang mit Einkommensrunden im öffentlichen Dienst, unterstützen, um so ihre Solidarität zu bekunden.

Flyer Rechte im Arbeitskampf

Einkommensrunde TV-L 2023

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