Tarifbeschäftigte: Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
Musterantrag zur Geltendmachung von Ansprüchen
Eine Mitgliederinformation zu einem Musterantrag für Tarifbeschäftigte in Teilzeit zur individuellen Geltendmachung eventueller Ansprüche auf Überstundenzuschläge innerhalb der tarifvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist und Entschädigung gemäß AGG („angeordnet und nicht durch Freizeit ausgeglichen“) wurde an unsere 34 Einzelmitgliedsgewerkschaften heute versandt. Vorausgegangen waren Urteile des BAG und EuGH.
Zum Bezug dieses Musterantrags "Geltendmachung von Ansprüchen von Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte" wenden sich betroffene, tarifbeschäftigte Mitglieder an ihre jeweilige Mitgliedsgewerkschaft.
Mehr Informationen:
Urteile des BAG - Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. Dezember 2024 (Aktenzeichen 10 AZR 185/20) und Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5. Dezember 2024 (Aktenzeichen 8 AZR 370/20)
Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte - EuGH Urteil vom 29.07.2024 - C-184/22 und C-185/22