09. November 2022

Personalversammlung des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) in Weimar

  • Foto: GdV Thüringen
    Tbb Landesvorsitzender Frank Schönborn bei seiner Rede bei der Personalverammlung 2022 des Thüringer Verwaltungsamtes in Weimar.
  • Foto: GdV Thüringen Innenminister Georg Maier im Congress Centrum Weimarhalle.
  • Foto: GdV Thüringen Örtliche Personalratsvorsitzende Frau Yvonne Hayn.
  • Foto: GdV Thüringen v.l. Frank Schönborn (Landesvorsitzender Thüringer Beamtenbund tbb), Peter Rau (stlv. Vorsitzender ÖPR im TLVwA), Martina Roth (Abteilungsleiterin I im TMIK), Georg Maier (Minister), Yvonne Hayn (Vorsitzende ÖPR im TLVwA), Frank Roßner (Präsident TLVwA), Reiner Holzapfel (Vorsitzender HPR beim TMIK).

Im Rahmen der Personalversammlung im TLVwA hat der tbb Landesvorsitzende Frank Schönborn das aktuelle Urteil des OVG Weimar zum Sachverhalt der Allzuständigkeit der Personalräte vorgestellt. Leider hat das OVG nicht den Willen des Gesetzgebers und dessen Intention bei der Novellierung zur Allzuständigkeit bestätigt. Die aktuellen Anwendungshinweise des Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) sehen die Anwendung der Allzuständigkeit vor. Da noch keine Urteilsbegründung vorliegt, bleibt es dem TMIK unbenommen, diese auch weiterhin anzuwenden. Es ist davon auszugehen, dass in diesem konkreten Einzelfall, der Revisionsweg vor das BVerwG beschritten wird. Die weitere Anwendung der Allzuständigkeit wäre im Interesse der Personalräte in Thüringen und ganz im Sinne des Landesgesetzgebers.

 

Des Weiteren wurde der aktuelle Sachstand zur amtsangemessenen Alimentation in Thüringen vorgetragen. Über 1000 Klagen sind in den Verwaltungsgerichten mittlerweile anhängig.  Eine große Anzahl der zuständigen Richter hat ebenfalls Klage eingereicht und diese werden als Befangen von Seiten des Thüringer Finanzministerium (TFM) eingestuft. Die Verfahren werden die nächsten Jahre die Verwaltungsgerichte intensiv beschäftigen. Eine Musterklagevereinbarung mit der Landesregierung hätte hier Abhilfe schaffen können. Sie ist von Seiten des TFM abgelehnt worden.

Ein weiterer Schwerpunkt war der Hinweis auf die kommenden Tarifrunden im Jahr 2023. Hier wird die Solidarität bei den Aktionen des tbb ein große Rolle für den Erfolg bei den Tarifverhandlungen sein. Aktive Teilnahme für seine Rechte und die Tarifforderungen ist in Zeiten von Inflation unablässig. 

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