14. September 2017

AzV-Tag bleibt erhalten

Positive Änderung beim Gesetzesentwurf zur Thüringer Arbeitszeitverordnung

Die alte Rechtslage bleibt erhalten. Die Thüringer Beamten behalten ihren AzV-Tag. „Ich bin sehr froh darüber, dass das Thüringer Innenministerium die Kritik des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen (tbb) aufgenommen und diese Änderung am bisherigen Entwurf vorgenommen hat“, sagt Liebermann, der Vorsitzende des tbb.

Der erste Gesetzesentwurf sah vor, dass in der Thüringer Arbeitszeitverordnung der AzV-Tag für die Beamten abgeschafft werden sollte. Daraufhin bezog der tbb auch schriftlich Stellung und kritisierte die Entscheidung massiv. Zusätzlich fand ein Gespräch im Innenministerium statt, indem der tbb auch mündlich seine Argumente begründen konnte.

Die Abschaffung des AzV-Tages wurde damit begründet, dass im Jahr 2003/2004 der AzV-Tag für die Tarifbeschäftigten gestrichen wurde. Deshalb sei eine Angleichung (wenn auch negativ) an die Tarifbeschäftigten nötig.

Die Begründung konnte von Seiten des tbb nicht akzeptiert werden. „Diese Begründung ist in keiner Weise stichhaltig. Dann müsste auch eine Angleichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld erfolgen, da dies eine Ungleichbehandlung in die andere Richtung ist“, so Liebermann.

Es darf zudem nicht verkannt werden, dass der AzV-Tag jahrelang als Begründung für die nicht zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte verwendet wurde. Die Streichung des AzV-Tages hätte faktisch eine Bezügekürzung um 0,45 % bedeutet. Eine solche Kürzung wäre ohne Kompensation nicht hinnehmbar gewesen. Die vorgenommene Änderung war ein richtiger Schritt in die richtige Richtung für die Wertschätzung der Beamten in Thüringen. Wäre diese Änderung im Gesetzesentwurf nicht erfolgt, so hätte dies einen bitteren Beigeschmack auf die positive zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses gehabt.

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