01. April 2020

Bundesinnenministerium (BMI)

Regelungen zur Kinderbetreuung

Für die Gewährung von Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung zum Zweck der Kinderbetreuung hat das BMI Regelungen festgelegt.

BeamtInnen und Tarifbeschäftigten des Bundes kann ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen für die Kinderbetreuung zeitlich befristet bis einschließlich 9. April 2020 Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge (Beamte) bzw. Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts (Tarifbeschäftigte) von insgesamt bis zu zehn Arbeitstagen gewährt werden.

Weiterführende Informationen im dbb-Newsletter 26/2020 vom 16.03.2020

zurück