Aktuelle Änderungen für Tarifbeschäftigte und Beamte
Reisekostengesetz geändert
Das Thüringer Reisekostengesetz wurde geändert. Aufgrund von rechtlichen Änderungen sowie von Anforderungen aus der Praxis wurde daher auch eine Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften zum Thüringer Reisekostengesetz erforderlich.
Die Sechste Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Thüringer Reisekostengesetz vom 24. Februar 2020 beinhaltet u. a. folgende wesentliche Änderungen:
- Anpassung von zeitlichen Zumutbarkeitsgrenzen für den Beginn und das Ende der Dienstreise oder Aus-/Fortbildungsreise
- Wegfall der Erstattungsmöglichkeit der Anschaffungskosten von BahnCards, die aus privaten Gründen beschafft wurden
- Anhebung der Höchstbeträge für die Erstattung von Übernachtungskosten (Städtekatalog)
- Anpassung der Hinweise bei der Beantragung von Dienstreisen
Durch diese Änderungen wurden außerdem die Formblätter für die Beantragung und Abrechnung von Dienstreisen sowie Aus- und Fortbildungsreisen aktualisiert, auch wurde ein neues Formblatt zur Abrechnung von Tagegeld bei Auslandsdienstreisen eingeführt. Diese sollten ab sofort genutzt werden.