08. September 2021

Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Rentnerinnen und Rentnern

Rentenbesteuerung – Kein Einspruch wegen möglicher Doppelbesteuerung notwendig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte am 31. Mai 2021 zwei Urteile (Az.: X R 33/19; X R 20/19) zur möglichen Doppelbesteuerung von Rentnerinnen und Rentnern vorgelegt (vgl. dbb-Info-Nr. 22/2021). In beiden Verfahren wurden die Revisionen der Kläger als unbegründet zurückgewiesen, aber gleichzeitig machte der BFH deutlich, dass er Doppelbesteuerungen für zukünftige Rentnerinnen und Rentner nicht ausschließen könne. Nunmehr sind die Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Zudem haben Bund und Länder eine vorläufige Steuerfestsetzung wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Renten beschlossen.

Der Bundesfinanzhof hatte in seinen Urteilen vom Mai 2021 deutlich gemacht, dass er eine unzulässige Doppelbesteuerung für zukünftige Rentnergenerationen für denkbar hält. Die Klagen waren in den konkreten Fällen als unbegründet zurückgewiesen worden. Bundesfinanzminister Scholz hatte daraufhin erklärt, dass er eine Reform bezüglich der kritischen Punkte für notwendig erachte. Nunmehr sind die Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig.


Unterdessen hat das Bundesfinanzministerium mit den obersten Finanzbehörden der Länder 30. August 2021 einen Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Besteuerung von Renten erlassen (GZ: IV A3-S0338/19/10006:001). Um etwaige Ansprüche zukünftig geltend machen zu können, sollte darauf geachtet werden, dass Steuerbescheide diesen Hinweis enthalten. Dann müssen keine Einsprüche gegen Steuerbescheide wegen einer etwaigen Doppelbesteuerung eingelegt werden, da der Bescheid dann vorläufig ergeht. Der Vorläufigkeitsvermerk gilt für alle Rentenzahlungen, welche der nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Dieser soll den Steuerbescheiden beigefügt werden, in denen eine Leibrente oder eine andere Leistung aus der Basisversorgung nach §  22 Nr. 1, Satz 3, Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa EStG erfasst wird.


Von einer Doppelbesteuerung wären laut BFH tendenziell allerdings z.B. eher Selbstständige betroffen, die freiwillig in die GRV eingezahlt haben bzw. hohe Erwerbseinkommen bezogen haben. Wann das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ist noch nicht abzusehen, es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass  ein diesbezügliches Urteil erst in Jahren erfolgt.

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