19. August 2026

Im Einsatz für ein modernes und zukunftsfähiges Berufsbeamtentum

Stellungnahme abgegeben - Hauptforderungen des tbb zum Entwurf eines Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026 bis 2028

Eine verfassungsgemäße und amtsangemessene Besoldung, gute Arbeitsbedingungen und moderne Arbeitszeitmodelle sind keine Privilegien. Sie sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass der öffentliche Dienst in Thüringen auch in Zukunft qualifizierte und engagierte Menschen gewinnen und dauerhaft halten kann.

Der tbb hat sich mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt, seine Gremien angehört und das Diskussionsforum des Thüringer Landtags aktiv verfolgt und begleitet. Im Ergebnis der zu weiten Teilen kritischen Gesamtbeurteilung hat der tbb eine umfangreiche Stellungnahme gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss abgegeben. Der vorliegende Gesetzentwurf wird vom tbb als ergänzungs- bzw. änderungsbedürftig eingeschätzt.

Das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 muss so ausgestaltet werden, dass die Vorgaben des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollständig berücksichtigt werden. Dabei darf es nicht allein um kurzfristige Anpassungen oder minimale Korrekturen gehen. Ziel muss eine langfristig tragfähige, gerechte und verfassungsgemäße Besoldungsstruktur sein, die den Anforderungen der kommenden Jahre standhält.

Der tbb fordert: Änderung des Thüringer Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028

Eine verfassungsgemäße Besoldung darf nicht erst dann überprüft werden, wenn einzelne Beamte klagen und Gerichte entsprechende Defizite feststellen. Vielmehr muss der Dienstherr die gesamte Besoldungsordnung regelmäßig und eigenständig anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts überprüfen. Dabei müssen sämtliche Besoldungsgruppen und Familienkonstellationen in den Blick genommen werden. Nur durch eine kontinuierliche und umfassende Prüfung kann sichergestellt werden, dass die amtsangemessene Alimentation dauerhaft gewährleistet ist und bestehende Defizite rechtzeitig erkannt und behoben werden.

Der tbb fordert: Regelmäßige Prüfung der gesamten Besoldungsordnung nach den Vorgaben des BVerfG

Die zeit – und systemgerechte Übertragung von Tarifergebnissen auf die Beamtenbesoldung ist einer der Bausteine, um eine verfassungskonforme Alimentation zu gewährleisten. Der bisher in Thüringen eingeschlagene Weg, dies überwiegend über die familienbezogenen Zuschläge zu lösen, wird vom tbb abgelehnt. Daher ist die Grundbesoldung spürbar anzuheben, um allen Beamten, unabhängig vom Familienstand eine amtsangemessene Besoldung zu gewährleisten.

Der tbb fordert: Stärkung der Grundbesoldung! 

Wir fordern Nachzahlungen für alle betroffenen Beamten. Die Verantwortung für eine verfassungsgemäße Besoldung liegt beim Dienstherrn. Es kann nicht Aufgabe jedes einzelnen Beamten sein, zunächst klagen zu müssen, damit eine allgemein bestehende rechtswidrige Unteralimentation korrigiert wird.

Der tbb fordert: Nachzahlungen für ALLE Beamten (nicht nur für aktive Kläger)

Bei der Bewertung einer amtsangemessenen Besoldung darf nicht einfach ein Einkommen des Partners unterstellt werden. Eine verfassungsgemäße Alimentation muss sich grundsätzlich an der Besoldung des Beamten selbst orientieren. Die Einführung eines fiktiven Partnereinkommens würde die tatsächlichen Lebensverhältnisse vieler Familien außer Acht lassen. Ob und in welchem Umfang ein Partner erwerbstätig ist, hängt von zahlreichen individuellen Umständen ab. Dazu gehören beispielsweise Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder persönliche Erwerbsbiografien. Deshalb muss das bisherige Alleinverdienermodell erhalten bleiben. Die Verantwortung für eine amtsangemessene Besoldung darf nicht auf das Einkommen eines Partners verlagert werden.

Der tbb fordert: Erhalt Alleinverdienermodell, keine Einführung des fiktiven Partnereinkommens

Die Jahressonderzahlung soll laut Gesetzentwurf bei der Berechnung des Ruhegehalts berücksichtigt werden. Die amtsangemessene Alimentation ist eine Einheit von Besoldung und Versorgung. Daher ist die Jahressonderzahlung auf die Versorgungsempfänger zu übertragen.

Der tbb fordert: Klares Herausstellen der ruhegehaltsfähigen Jahressonderzahlung für die Versorgungsempfänger

Der Arbeitszeitverkürzungstag, der sogenannte AZV-Tag, ist ein wichtiger Bestandteil der bestehenden Arbeitszeitregelungen und muss erhalten bleiben. Gerade angesichts wachsender Arbeitsbelastung, zunehmender Personalengpässe und immer komplexerer Aufgaben ist eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nicht der richtige Weg. Der AZV-Tag leistet einen Beitrag zur Entlastung der Beschäftigten und zur Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Anforderungen. Sein Erhalt ist daher auch ein Zeichen dafür, dass die Belastungen im öffentlichen Dienst ernst genommen werden. Die beabsichtigte Streichung hält der tbb für eine Symbolpolitik. Um die Unterschiede zu längeren Arbeitszeiten auszugleichen, siehe kommunale Beamte, ist die Arbeitszeitverkürzung beizubehalten. Des Weiteren würde hier eine Besoldungskürzung vorgenommen werden.

Der tbb fordert: Erhalt des Arbeitszeitverkürzungstags (AZV-Tag)

Die Hauptforderungen des tbb zum Besoldungsgesetz verfolgen ein gemeinsames Ziel: einen öffentlichen Dienst, der seine Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger amtsangemessen besoldet, ihre Leistungen anerkennt und ihnen verlässliche Rahmenbedingungen bietet. Dazu gehört auch die Sensibilisierung von Politik und Dienstherr, sich den tatsächlichen Herausforderungen und Leistungen der Beschäftigten anzunehmen.

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