Übertragung Tarifabschluss auf Beamte
Tarifabschluss für Landesbeschäftigte ist fairer Kompromiss, Übertragung auf Beamte des Landes und der Kommunen positives Signal
„Der am späten Samstagabend erzielte Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder ist ein fairer Kompromiss mit Licht- und Schatten für Arbeitgeber und Gewerkschaften, mit dem aber alle zufrieden sein können. Die Ankündigung von Finanzministerin Taubert, das Ergebnis in derselben Höhe und zum selben Zeitpunkt auf die Besoldung und Versorgung der Thüringer Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen, sieht der tbb als positives Signal.“ Mit diesen Worten reagiert Helmut Liebermann, Vorsitzender des tbb, auf die Berichterstattung zum Tarifabschluss in den Medien.
Erfurt, 4. März 2019
Unsere Finanzministerin entspricht damit den an sie gerichteten Forderungen des tbb, das Ergebnis des Tarifabschlusses zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen. Der tbb ist zuversichtlich, dass das Thüringer Kabinett sowie die Abgeordneten des Landtages diesem Anliegen nachkommen werden.
Der Vorsitzende des tbb macht aber auch deutlich, dass es jetzt besonders wichtig ist, das nötige Gesetzgebungsverfahren zügig einzuleiten, damit das Gesetz möglichst noch vor Beginn der Sommerpause von den Abgeordneten des Thüringer Landtags beschlossen werden kann.
Darüber hinaus ist es wichtig, Detailauslegungen zur Klärung der Frage, was eine systemgerechte Übertragung beinhaltet, rechtzeitig zu klären. Der tbb bietet hierzu kurzfristige Gespräche an.
Einen kleinen Wermutstropfen sieht Liebermann in der langen Laufzeit des Tarifvertrages. Diese dürfe nicht dazu führen, dass das Land sich jetzt zurücklehne. Im Gegenteil, es müsse weiterhin alles dafür tun, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Nur dann könne der bereits bestehende Fachkräftemangel reduziert und das Werben um künftige Beschäftigte gewonnen werden.
Hintergrund:
In Thüringen sind von dem Ergebnis knapp 26 000 Tarifbeschäftigte des Landes, knapp 31 000 Beamtinnen und Beamte des Landes und ca. 3 100 der Kommunen sowie ca. 9 900 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger betroffen.
Bis zum 15. April 2019 ist eine Erklärungsfrist vereinbart.
V.i.S.d.P. Helmut Liebermann 0178-4773917