Gelebte Wertschätzung
Tarifbeschäftigte: Reisezeit bleibt Arbeitszeit
Mit Beschluss der Landesregierung vom 15. September 2020 wurde die Regelung verlängert, wonach Reise- und Wartezeiten übertariflich auf die Arbeitszeit für die Tarifbeschäftigten voll angerechnet werden.
Damit bleibt der Gleichlauf zu den entsprechenden Regelungen der Beamten bis zum 31.Dezember 2022.
Nach § 6 Abs. 11 des TV-L bzw. § 6 Abs. 11 des TV-Forst werden Reise- und Wartezeiten bei Tarifbeschäftigten nur teilweise auf die Arbeitszeit angerechnet. Die Landesregierung hat die vorteilhafte Regelung jetzt bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
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