Corona Pandemie - Kraftfahrerentgelt gefährdet
tbb fordert Lösung auf Landesebene
Der tbb hat sich mit einer Anfrage aus dem Bereich der Kraftfahrer, die nicht einer einzelnen Person zugeteilt sind, an den Tarifbereich im TFM gewandt. Es geht um die Zuordnung der Pauschalgruppe für die Fahrer, die wegen der aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie weniger Fahraufträge haben. Der tbb im Einsatz für unsere Kraftfahrer.
Die Kraftfahrer haben die Anweisung, derzeit Bereitschaftszeiten daheim abzuleisten und nicht in den Dienststellen. Dazu kommt es, dass der Arbeitsanfall aufgrund der aktuellen Situation stark gesunken ist. Nun besteht bei ihnen die Angst, dass sie aufgrund der Stunden aus ihren Pauschalgruppen fallen und dadurch – für sie unverschuldet – zum Teil erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Unter den Fahrern besteht große Unsicherheit, welche Stunden sie regulär aufschreiben dürfen.
Im Bund hat man zwischenzeitlich eine Lösung für die Kollegen gefunden. Hier gilt: Für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund gelten folgende spezifische Regelungen: Sie bleiben auch im zweiten Kalenderhalbjahr 2020 der Pauschalgruppe zugeordnet, der sie nach § 5 KraftfahrerTV Bund im ersten Kalenderhalbjahr 2020 zugeordnet waren, und zwar unabhängig von der im ersten Kalenderhalbjahr 2020 geleisteten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit; § 4 Abs. 2 Satz 1 Kraftfahrer TV Bund. Die Grundsätze und die Verpflichtung zur Ermittlung der Monatsarbeitszeit nach § 3 Abs. 2 Satz 1 KraftfahrerTV Bund werden dadurch nicht berührt.
Der tbb und die DPolG setzen sich für eine vergleichbare Lösung auf Landesebene ein. Eine Anwort des TFM steht noch aus.